Antwort Für wen gilt Art 8 GG? Weitere Antworten – Für wen gilt die Versammlungsfreiheit

Für wen gilt Art 8 GG?
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf nicht unterschätzt werden.b) Friedlich und ohne Waffen

Liegt eine Versammlung vor, begrenzt Art. 8 GG seinen sachlichen Schutzbereich auf solche Versammlungen, die friedlich und ohne Waffen stattfinden. Unfriedliche oder bewaffnete Versammlungen fallen demnach nicht in den sachlichen Schutzbereich des Art. 8 GG.Art 8 GG ist wegen des europarechtlichen Diskriminierungsverbots in Art. 18 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) auch auf EU-Bürger/innen anwendbar. Sie können sich in vollem Umfang auf die Gewährleistungen des Grundrechts berufen.

Was ist eine Versammlung nach Artikel 8 : b) Friedlichkeit

Art. 8 I GG schützt Versammlungen, die „friedlich und ohne Waffen“ stattfinden. Eine Versammlung ist friedlich, wenn sie keinen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt. Gewalttätigkeit liegt dann vor, wenn Menschen aktiv körperlich und aggressiv auf Personen oder Sachen einwirken.

Wie viele Personen braucht man für eine Versammlung

Hinsichtlich der Personenzahl werden teilweise mindestens drei gefordert,1030 teilweise werden auch schon zwei für ausreichend gehalten. 1031 Teilweise wird auch zwischen dem einfachen Recht und dem Grundgesetz differenziert: Für Versammlungen nach dem VersG des Bundes sollen drei, für Versammlungen nach Art.

Was sind keine Versammlungen : Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen oder die eine reine Spaßveranstaltung i.S. einer Massenparty sind (insbesondere Love-Parade, Union Move oder Flashmobs), fallen nicht unter den Begriff der Versammlung.

Keine Versammlungen sind auch kirchliche Veranstaltungen im Rah- men der Religionsausübung wie Gottesdienste, Prozessionen, Bittgän- ge, Wallfahrten oder kirchliche Gedenkveranstaltungen.

Auf die Versammlungsfreiheit können sich neben Deutschen auch EU-Ausländer, Ausländer aus Drittstaaten und Staatenlose berufen.

Wer kann sich auf Grundrechtecharta berufen

Da das EU-Recht vorwiegend auf nationaler Ebene umgesetzt wird, sind nationale Richter, Parlamentarier, Regierungsbedienstete sowie die Angehörigen der Rechtsberufe die zentralen „Charta-Akteure“, auf die sich das EU-System stützt. Die EU-Grundrechtecharta wendet sich in erster Linie an die EU selbst.Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen.2 I BayVersG definiert eine Versammlung als Zusammenkunft von mindestens zwei Personen. Auch für Versammlungen in Bayern gilt aber, dass sie nach h.M. aus mindestens drei Personen bestehen müssen, um in den Genuss des Art. 8 I GG zu kommen.

Von Versammlungen unter freiem Himmel sind Veranstaltungen auf öffentlichen Wegen und Plätzen, die nicht unter das Versammlungsgesetz fallen, zu unterscheiden – zum Beispiel Straßenfeste.

Wie viele Personen für eine Versammlung : 2 I BayVersG definiert eine Versammlung als Zusammenkunft von mindestens zwei Personen. Auch für Versammlungen in Bayern gilt aber, dass sie nach h.M. aus mindestens drei Personen bestehen müssen, um in den Genuss des Art. 8 I GG zu kommen.

Was gilt als Ausländer : Bevölkerungsstand Ausländische Bevölkerung

1 GG sind, d. h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu ihnen gehören auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländerinnen und Ausländern.

Können sich Ausländer auf Art 12 GG berufen

Träger des Grundrechts auf Berufsfreiheit sind alle Deutschen i.S.d. Art. 116 GG. Aber auch Bürger aus anderen Mitgliedstaaten der EG können sich wegen der EG rechtlichen Vorgaben auf Art. 12 GG berufen.

Die Grundrechte binden gemäß Art. 1 Abs. 3 GG die gesamte (deutsche) öffentliche Gewalt. Demzufolge sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen), die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, nicht grundrechtsfähig.(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Was bedeutet unter freiem Himmel : Eine Versammlung unter freiem Himmel liegt vor, wenn der Ort der Versammlung nicht durch seitliche Begrenzungen umschlossen ist.