Antwort Habe ich ein Recht auf Teilzeit? Weitere Antworten – Ist der Arbeitgeber verpflichtet Teilzeit zu gewähren

Habe ich ein Recht auf Teilzeit?
In Deutschland ist das Recht auf Teilzeitarbeit seit 2001 gesetzlich verankert. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist geregelt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden unter bestimmten Voraussetzungen die Reduzierung der Arbeitszeit ermöglichen müssen.Teilzeitverlangen: Ablehnung nur bei besonderen Gründen

Solche Gründe können insbesondere dann vorliegen, wenn die Reduzierung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde.Der Rechtsanspruch sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von mindestens einem und höchstens fünf Jahre reduzieren können. Die zeitliche Begrenzung soll für Planungssicherheit sorgen.

Kann man jederzeit Teilzeit beantragen : Angestellte haben nach sechsmonatiger Beschäftigungsdauer ein Recht auf Arbeitszeitreduzierung. Bei mehr als 15 Beschäftigten im Betrieb, dürfen Arbeitgeber einen Teilzeitantrag i.d.R. nicht einfach ablehnen. Antrag muss mindestens drei Monate vor Wunschbeginn der Teilzeit beim Arbeitgeber eingehen.

Was sind betriebliche Gründe um Teilzeit ablehnen

Betriebliche Gründe sind dann gegeben, wenn die Verringerung die Organisation, die Arbeitsabläufe oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen würde. Gleiches gilt, wenn es dadurch zu unverhältnismäßigen Kosten kommen würde.

Wie begründe ich Teilzeit : Generell gilt: Du musst deinen Wunsch nach Teilzeit nicht begründen. Das Gesetz sieht zudem vor, dass dein Arbeitgeber dich weder schlechter behandeln noch benachteiligen darf, wenn du deinen Wunsch nach Teilzeit äußerst.

Lehnt der Arbeitgeber Ihren Antrag ab, können Sie vor dem Arbeitsgericht Ihr Recht einklagen. Hier haben Sie in der Regel gute Chancen, denn der Arbeitgeber muss beweisen, dass betriebliche Gründe vorliegen, die der Teilzeit entgegenstehen. Sie müssen dagegen keinen besonderen Grund für Ihren Wunsch anführen können.

Für das Recht auf Teilzeit müssen daher zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Mitarbeiter arbeitet länger als sechs Monate im Unternehmen (§ 8 Abs. 1 TzBfG).
  • Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter (§ 8 Abs. 7 TzBfG).

Kann Teilzeit verweigert werden

Tatsächlich kann der Arbeitgeber Deinen Teilzeitantrag nicht einfach so ablehnen. Diese rechtliche Befugnis hat der Arbeitgeber gemäß § 8 Abs. 4 TzBfG nur dann, soweit betriebliche Gründe dem entgegenstehen.Die Arbeitnehmer müssen den Wunsch auf eine geringere Arbeitszeit drei Monate vorher ankündigen. Soweit betriebliche Gründe dem Wunsch der Arbeitnehmer nach Teilzeitarbeit nicht entgegenstehen, muss der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zustimmen ( § 8 Abs. 1, Abs., Abs. 2, Abs.Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber kann seine Zustimmung nur in Ausnahmefällen verweigern. Sie müssen die Teilzeit drei Monate vor gewünschtem Beginn in Textform beantragen.