Antwort Hat man das Recht das Krankenhaus zu wechseln? Weitere Antworten – Kann man von einem Krankenhaus in ein anderes wechseln
Der Behandlungsvertrag wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich verankert und die Versichertenrechte wurden gestärkt. Die Patientenrechte auf einen Blick: Der Patient kann den Arzt und das Krankenhaus grundsätzlich frei wählen und wechseln. Er kann auch den Rat eines zweiten Arztes einholen.Wird der Patient in ein anderes Krankenhaus verlegt, gilt es nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist. Eine Ausnahme bildet die Zustimmung der Krankenkasse bei einer Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus.Fassen Sie sich ein Herz und wenden Sie sich direkt an das betroffene Krankenhaus. Dort gibt es in der Regel ein Beschwerdemanagement oder einen Patient:innen-Fürsprecher oder eine Fürsprecherin, der oder die Sie unterstützt. Diese Personen arbeiten ehrenamtlich und vor allem krankenhausunabhängig.
Welche Rechte hat man als Patient im Krankenhaus : Zu den Rechten gehören unter anderem: das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen, das Recht auf Information und Aufklärung, das Recht auf Selbstbestimmung, das bedeutet, dass eine medizinische Maßnahme grundsätzlich nur mit Einwilligung der Patientin beziehungsweise des Patienten erfolgen darf.
Wie veranlasst man eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus
Als sachliche Gründe für eine Verlegung nannte das Gericht zwingende medizinische Gründe, zwingende Gründe in der Person des Versicherten sowie übergeordnete Gründe der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, patienten- und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern.
Wer entscheidet in welches Krankenhaus man kommt : Gütersloh (dpa) – Gesetzlich Krankenversicherte dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, in welches Krankenhaus sie gehen. In Notfällen gilt das ohnehin, aber auch bei geplanten Eingriffen oder Behandlungen. Hier trägt der behandelnde Arzt auf der Einweisung zwar eins oder mehrere Krankenhäuser in der Nähe ein.
Laut baden-württembergischem Innenministerium kostet die Verlegung eines Intensivpatienten 3000 bis 10.000 Euro.
Die Krankenkasse ist außerdem durch das Patientenrechtegesetz vom 25.02.2013 verpflichtet, Patienten bei der Verfolgung ihrer Interessen zu unterstützen. Die Krankenkasse ist Ansprechpartner bei: Beschwerden über Arztpraxen, Ärzte, Psychothe- rapeuten, Krankenhäuser, Physiotherapeuten usw.
Wo beschwere ich mich über Krankenhäuser
Wenn Sie sich über einen Arzt/eine Ärztin beschweren möchten, können Sie sich an die Abteilung Berufsordnung der Ärztekammer Hamburg wenden. Grundlage für die Beschwerdebearbeitung ist die ärztliche Berufsordnung, in der die ärztlichen Berufspflichten festgelegt sind.Freie Arztwahl
Unabhängig von der Fachrichtung gilt: Sie können sich Ihren Arzt, Ihre Ärztin oder Ihr Krankenhaus frei aussuchen.Zulässig ist eine Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen, d. h., wenn das verlegende Krankenhaus nicht den Versorgungsauftrag für die medizinisch notwendigen Behandlungen hat. Dies wird insbesondere bei einer Verlegung von einem Grundversorger zu einem Schwerpunkt- oder Maximalversorger in Betracht kommen.
Denn in Deutschland gilt neben der freien Arztwahl grundsätzlich auch das Prinzip der freien Krankenhauswahl. Alle Versicherten können sich in allen zugelassenen Krankenhäusern behandeln lassen.
Wann darf ein Krankenhaus einen Patienten ablehnen : Erhalten Patienten von ihrem Arzt eine Einweisung ins Krankenhaus, ist es Krankenhäusern erlaubt, dennoch die Aufnahme abzulehnen. Selbst dann, wenn noch ausreichend Betten frei sind. Die Entscheidung liegt beim Aufnahmearzt. Schätzt dieser ein, dass kein Notfall gegeben ist, darf er die Aufnahme ablehnen.
Wer zahlt Verlegung in ein anderes Krankenhaus : Die Kosten für eine Verlegungsfahrt in ein anderes Krankenhaus werden nur von der Krankenkasse getragen, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist.
Wer zahlt Verlegungsfahrten
Auch wenn beide Kliniken zu einem Krankenhaus gehören, hat die Krankenkasse die Kosten für die Verlegungsfahrten zu tragen.
Die Beschwerde ist der erste Schritt zur Verbesserung
Versicherte können dort Ihre Erfahrungen schildern, falls sie mit der Leistungserbringung oder dem Service der Krankenkasse unzufrieden sind.Eine Beschwerde bei der Ärztekammer kann für Patienten eine Möglichkeit sein, ihre Unzufriedenheit mit der medizinischen Behandlung durch einen Arzt zum Ausdruck zu bringen und mögliche Behandlungsfehler oder Verstöße gegen berufliche Pflichten aufzudecken.
Kann ein Arzt sehen bei welchem Arzt man vorher war : Nein, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung oder rechtliche Grundlage kann ein Arzt nicht sehen, dass Sie bereits bei einem anderen Arzt waren.