Antwort Ist eine Generalvollmacht auch eine Bankvollmacht? Weitere Antworten – Kann man mit einer Generalvollmacht Bankgeschäfte erledigen

Ist eine Generalvollmacht auch eine Bankvollmacht?
Eine Vollmacht können Sie für all Ihre Bankgeschäfte (Bankvollmacht) oder nur für ein bestimmtes Konto (Kontovollmacht) erteilen. Häufig ist von beiden Begriffen die Rede. Wir verwenden beide hier synonym. Zu unterscheiden ist die Konto- beziehungsweise Bankvollmacht von der allgemeinen Vorsorgevollmacht.Aus den genannten Gründen werden Banken und Sparkassen niemals formlose Vollmachten akzeptieren, die weder notariell beglaubigt noch beurkundet sind. Denn hierbei ist das Fälschungsrisiko einfach viel zu hoch.Bezogen auf Bankgeschäfte bedeutet das: Im Gegensatz zur Kontovollmacht, die stets nur für ein bestimmtes Konto gilt, erstreckt sich die Generalvollmacht also üblicherweise auf sämtliche Konten. Sie reicht dabei weit über das Recht zur unmittelbaren Kontoführung hinaus.

Kann ich mit einer Generalvollmacht Geld abheben : Grundsätzlich berechtigt die Kontovollmacht den Bevollmächtigten nur zum Geldabheben – und nicht dazu, das Geld zu behalten. Haben Sie als Vollmachtgeber abgehobenes Geld nicht einem bestimmten Verwendungszweck zugeordnet, muss der Bevollmächtigte das Geld an Sie weitergeben.

Welche Vollmachten akzeptieren Banken

Auch formlose Vollmachten sind von Dritten wie Ärzten und Banken zu akzeptieren, wenn sie wirksam verfasst sind. Bei einer guten und rechtssicheren Vollmacht ist einiges zu beachten. Muster und Formulare werden oft nicht anerkannt. Die Dokumente sollten jederzeit weltweit abrufbar sein.

Was darf man nicht mit einer Generalvollmacht : Ausgeschlossen von der Vollmacht sind die Eheschließung und -scheidung, die Schließung von Eheverträgen, die An- oder Aberkennung von Vaterschaft, die Ausübung des Wahlrechts und die Erstellung eines Testaments. Der Bevollmächtigte kann zudem nicht für seinen Vollmachtgeber vor Gericht aussagen.

Was sind die Nachteile einer Generalvollmacht

  • Der/Die Vollmachtgeber*in muss eine absolut vertrauenswürdige Person finden, die bereit ist, die Generalvollmacht zu übernehmen.
  • Der/Die Bevollmächtigte kann die Generalvollmacht missbrauchen oder falsch ausüben, ohne dass dies bemerkt wird.


Nach dem Tod des Erblassers können die Erben und eventuell auch Kontobevollmächtigte Geld vom Sparbuch oder Konto des Verstorbenen abheben. Alleinerben können relativ unproblematisch auf Sparbücher und Konten zugreifen.

Was ist eine Verfügungsberechtigung bei der Bank

Verfügungsberechtigung ist das Recht, über ein Bankkonto oder -depot verfügen zu können. Prinzipiell sind Sie als Kontoinhaber:in verfügungsberechtigt. Wenn eine weitere Person verfügungsberechtigt sein soll, so hat diese die gleichen Rechte und Pflichten wie Sie. Hier kommt das Gemeinschaftskonto ins Spiel.Wollen Sie tatsächlich für alle Bereiche Ihres Lebens und unabhängig von einer (medizinischen) Notfallsituation einen oder mehrere Vertreter benennen Dann kann eine Generalvollmacht sinnvoll sein. In den allermeisten Fällen hingegen ist eine Vorsorgevollmacht zu empfehlen.Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus ist eine Vollmacht, die einer Person erlaubt, eine andere Person als Bevollmächtigten zu benennen, um in ihrem Namen umfassende Entscheidungen zu treffen, auch nach dem Tod der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers.

Die einfachste Lösung ist, wenn eine Bankvollmacht des Erblassers besteht. Das ist eine schriftliche Anordnung des Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaberin, mit der er oder sie ausdrücklich einer dritten Person den Zugriff auf das Konto gewährt.

Welche Vollmacht braucht man für Bank : Bei einer Bankvollmacht handelt es sich um eine Vollmacht für alle Bankgeschäfte. Der oder die Kontoinhaber:in erteilt sie und ermächtigt damit einer von ihr oder ihm gewählten Person, über ihr oder sein Bankkonto zu verfügen. Daneben gibt es auch die Kontovollmacht, die nur für ein bestimmtes Konto erteilt wird.

Was darf ein Generalbevollmächtigter nicht tun : Wer nur eine Vollmacht für den Aufgabenbereich Gesundheit/Pflege hat, kann nicht das Vermögen des Vollmachtgebers verwalten. Auch bei einer "Generalvollmacht" darf der Bevollmächtigte nicht alles selbst entscheiden.

Was zählt mehr Generalvollmacht oder Testament

Die Vollmacht sichert die Handlungsfähigkeit ab, das Testament stellt sicher, dass Ihr Nachlass gemäß Ihren Wünschen geregelt wird. Erstellen Sie beide Dokumente sorgfältig und nehmen Sie juristische Beratung in Anspruch. Auf diese Weise werden alle Eventualitäten berücksichtigt.

Nach dem Tod des Erblassers können die Erben und eventuell auch Kontobevollmächtigte Geld vom Sparbuch oder Konto des Verstorbenen abheben. Alleinerben können relativ unproblematisch auf Sparbücher und Konten zugreifen.Eine automatische Kontolöschung erfolgt in der Regel nicht. Deshalb müssen sich die Erben darum kümmern und im Todesfall das Konto auflösen. Um unberechtigten Zugriff auf das Konto zu verhindern, nimmt die Bank vorsorglich eine Kontosperrung im Todesfall vor.

Was kann man mit einer Generalvollmacht nicht : Ausgeschlossen von der Vollmacht sind die Eheschließung und -scheidung, die Schließung von Eheverträgen, die An- oder Aberkennung von Vaterschaft, die Ausübung des Wahlrechts und die Erstellung eines Testaments. Der Bevollmächtigte kann zudem nicht für seinen Vollmachtgeber vor Gericht aussagen.