Antwort Kann der alte Arbeitgeber herausfinden wo ich arbeite? Weitere Antworten – Kann der Arbeitgeber sehen wo ich vorher gearbeitet habe
Direkte Anfragen bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber sind nicht zulässig – es sei denn, Sie sind damit einverstanden. Auch Ihr aktueller Arbeitgeber ist nicht berechtigt, ohne Ihre Zustimmung Dritten Auskünfte über Sie zu geben.Was erfährt der neue Arbeitgeber vom alten Wurdest du in deinem bisherigen Job gekündigt, darf dein neuer Arbeitgeber sich darüber beim alten Arbeitgeber informieren. Allerdings muss er sich an Datenschutz und Arbeitsrecht halten. Zudem ist dein alter Arbeitgeber nicht zur Information verpflichtet.Auskunft über ehemalige Mitarbeiter: Nur mit Einwilligung
Der Arbeitgeber in spe darf nämlich nur beim vorherigen Arbeitgeber nachhaken, wenn der Bewerber damit einverstanden ist.
Was erfährt der neue Arbeitgeber : In der Regel erhält ein Arbeitgeber bei einer Bewerbung unter anderem relevante Arbeitszeugnisse sowie einen Lebenslauf. Doch Arbeitszeugnisse sind häufig relativ formell und unpersönlich. Zudem sind sie je nachdem, ob ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis erteilt wurde mehr oder weniger aussagekräftig.
Was kann der Arbeitgeber alles sehen
"Bei der härtesten Linie dürfen sich Arbeitgeber die Geräte angucken und auch den Browserverlauf nachvollziehen", sagt Schipp. Gilt ein beschränktes Zugriffsrecht für das Internet – etwa dass der private Gebrauch nur außerhalb der Arbeitszeit zulässig ist – dürfe der Arbeitgeber Browserverläufe ebenfalls prüfen.
Wie kann ich herausfinden wo ich überall gearbeitet habe : Du kannst bei deiner Krankenkasse nachfragen. Du kannst bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen (0800 / 1000 4800; kostenfrei aus dem dt. Festnetz). Du kannst bei der Deutschen Rentenversicherung online einen neuen SV-Ausweis beantragen.
Besteht das Arbeitsverhältnis noch, darf sich der neue Arbeitgeber nicht bei deinem derzeitigen Chef erkundigen. Dies besagen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Fürsorgepflicht, welcher auch der zukünftige Arbeitgeber unterliegt.
Darf der Arbeitgeber überhaupt nach dem bisherigen Gehalt fragen Nein. Tatsächlich darf der Personaler im Vorstellungsgespräch eigentlich nicht nach dem früheren beziehungsweise aktuellen Gehalt fragen.
Kann mein Arbeitgeber sehen was ich habe
Ein Arbeitgeber darf das Surfverhalten eines Arbeitnehmers auf einem Dienstrechner auswerten – auch ohne dessen Zustimmung. Dies ist jedenfalls dann rechtens, wenn Hinweise auf eine umfangreiche private Nutzung des Geräts vorliegen und dieses Verhalten im Arbeitsvertraguntersagt ist.Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer dem neuen Arbeitgeber die IdNr., das Geburtsdatum und die Information, ob dieser Haupt- oder Nebenarbeitgeber ist, mitteilen. Eine Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung ist nicht mehr vorzulegen.Kurz & knapp: PC-Überwachung am Arbeitsplatz
Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Arbeitscomputers besteht, darf der Arbeitgeber eine Mitarbeiterüberwachung am PC durchführen.
Ergebnis. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass Anrufe beim ehemaligen Arbeitgeber grundsätzlich unzulässig sind. Sowohl der neue Arbeitgeber als auch der ehemalige Arbeitgeber werden bei solchen Anrufen grundsätzlich gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen.
Wie kann ich nachweisen dass ich gearbeitet habe : In der Regel musst du deine Arbeitstage nicht nachweisen. Doch solltest du einmal mehr Tage als gewöhnlich arbeiten, weil du zum Beispiel keinen Urlaub genommen hast, musst du das nachweisen können. Das machst du am besten durch eine Arbeitgeberbescheinigung, die du dir bei deiner Führungskraft besorgst.
Wie kann ich herausfinden wo ich gearbeitet habe : Du kannst bei deiner Krankenkasse nachfragen. Du kannst bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen (0800 / 1000 4800; kostenfrei aus dem dt. Festnetz).
Was kann der Arbeitgeber sehen
Ihr Arbeitgeber darf Sie und Ihre Kollegen, wenn überhaupt, immer nur auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen sowie unter Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte und Ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwachen.
Denn das bisherige Gehalt gehört nicht eindeutig zu den Tabu-Fragen, auf die Arbeitnehmer notfalls lügen dürfen. Wenn die neue Stelle ähnliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Kandidaten erfordert wie die alte, darf sich der Arbeitgeber nach der aktuellen Bezahlung erkundigen.Die Beträge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nach den Besteuerungsmerkmalen zu berechnen, die in der Datenbank der Finanzverwaltung als „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ gespeichert und vom Arbeitgeber abzurufen sind (z.B. Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Freibeträge).
Kann mein Arbeitgeber sehen was ich auf meinem Arbeitslaptop mache : Eine permanente und allumfassende PC-Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist nicht zulässig. Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Arbeitscomputers besteht, darf der Arbeitgeber eine Mitarbeiterüberwachung am PC durchführen.