Antwort Kann ich 2024 noch einen Brennwertkessel einbauen? Weitere Antworten – Kann ich 2024 noch eine Brennwertheizung einbauen

Kann ich 2024 noch einen Brennwertkessel einbauen?
Reparaturen an bestehenden Heizungen bleiben noch immer erlaubt. Allerdings dürfen Bestandsheizungen nur maximal 30 Jahre nach Aufstellung bzw. Inbetriebnahme im Einsatz sein. Also müssen alle Heizungen, die vor dem 01.01.1994 eingebaut wurden, zum 01.01.2024 stillgelegt werden.Die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen kommt in ein paar Jahren aber auch in Bestandsgebäuden − im Juni 2026 (bei größeren Kommunen) bzw. Juni 2028 (bei allen übrigen Kommunen). Das endgültige Aus für Öl- und Gasheizungen kommt schließlich im Jahr 2045.Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden. Diese Regelung bleibt unverändert im bisherigen Gesetz, einschließlich der Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel sind beispielsweise von dieser Austauschpflicht ausgenommen.

Bis wann darf eine brennwerttherme eingebaut werden : In Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen gilt diese Frist bis zum 30. Juni 2026, Kommunen bis 100.000 Einwohner*innen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Auch nach Ablauf dieser Fristen dürfen weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden.

Was kostet eine neue Brennwertheizung mit Einbau

Die Kosten für eine neue Gasbrennwertheizung betragen ca. 5.000 bis 8.000 Euro für die Anschaffung und Installation. Wenn Sie Ihre alte Heizung erneuern durch eine moderne Gas-Hybridheizung mit Solar müssen Sie mit Kosten von ca. 15.000 bis 20.000 Euro rechnen.

Welche Heizungen haben Bestandsschutz : Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird.

So gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) aktuell noch eine maximale Betriebslaufzeit von 30 Jahren. Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel sind von dieser maximalen Betriebslaufzeit bislang allerdings nicht betroffen. Sie dürfen grundsätzlich auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden.

Knapp ein halbes Jahr später, im September 2023, stimmte der Deutsche Bundestag für diese Gesetzesnovelle. Demnach sind seit 2024 bestimmte Heizungsarten in Deutschland verboten. Dazu gehören vor allem Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind.

Wann muss ein niedertemperaturkessel ausgetauscht werden

Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit Mai 2014 gilt, verpflichtet Hauseigentümer, ihren Gas- oder Öl-Wärmeerzeuger auszutauschen, wenn dieser 30 Jahre oder älter ist.Gasheizungen, die auch mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden können, dürfen gemäß Heizungsgesetz ab 2024 ebenfalls eingebaut werden. Allerdings muss hier erwähnt werden, dass diese Lösung Risiken mit sich bringt. Es ist eine Wette auf die Zukunft.Seit Januar 2024 sind bei einem Neueinbau nur noch Heizungsanlagen erlaubt, die mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden. Dazu zählen Wärmepumpen, Hybridheizungen, Solarthermie- und Solarthermie-Hybridheizungen, Biomasseheizungen, Stromdirektheizungen und Anschlüsse an Wärmenetze.

Welche Heizungen darfst Du ab 2024 noch einbauen

  • eine Wärmepumpe.
  • ein Nah- oder Fernwärmeanschluss.
  • Solarthermie.
  • Biomasseheizungen, wie Pellet-, Biogas- oder Wasserstoffheizungen.
  • Stromdirektheizungen.
  • Hybridheizungen, bei denen eine Wärmepumpe oder Solarthermie mit einer Gas- oder Biomasseheizung kombiniert wird.

Wann lohnt sich ein Brennwertkessel : Die Brennwertheizung lohnt sich allein aus technischer Sicht. Denn im Vergleich zu konventionellen Heizwertgeräten arbeitet sie sehr effizient. In der Praxis bedeutet das weniger Heizkosten für dieselbe Wärmemenge. Gleichzeitig leistet die Brennwertheizung einen Beitrag zur Ressourcenschonung.

Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt : Das neue Gebäudeenergiegesetz, das oft auch als Heizungsgesetz betitelt wird, regelt, dass ab 2024 nur noch Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien eingebaut werden dürfen.

Sind Niedertemperaturkessel auch von der austauschpflicht betroffen

Ausnahmen für bestimmte Heizungstypen

Diese Austauschpflicht für Heizungen hat jedoch auch Ausnahmen. Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden.

Übergangsfristen für Festbrennstoffkessel nach 1. BImSchV

Datum auf dem Typschild Frist für Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
bis einschließlich 31. Dezember 1994 1. Januar 2015
vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 31. Dezember 2004 1. Januar 2019
vom 1. Januar 2005 bis einschließlich 21. März 2010 1. Januar 2025

Die Reparatur einer defekten Gasheizung ist grundsätzlich erlaubt. Geht die Gasheizung ab 2024 komplett kaputt ("Havariefall") muss sie durch eine neue Heizung ersetzt werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Dafür gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren (bei Gasetagenheizungen: bis zu 13 Jahren).

Sind Niedertemperaturkessel von der austauschpflicht ausgenommen : Von der Austauschpflicht betroffen sind Verbraucher mit einem Konstanttemperaturkessel in der Gas- oder Ölheizung – bedeutet: Über 30 Jahre alte Heizungen mit Niedertemperaturkessel oder auch Brennwerttechnik sind von der Austauschpflicht ausgenommen.