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Sind Jahresabschlüsse öffentlich?
Laut § 325 HGB ist jede Kapitalgesellschaft, also jede UG, AG und GmbH, Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft, bei denen keine natürliche Person haftet, dazu verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.Der Bundesanzeiger ist ein amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben.Im Internet finden Sie die von Unternehmen offen gelegten Unterlagen unter www.bundesanzeiger.de. Kleinstkapitalgesellschaften können alternativ zur Offenlegung der Bilanz beim Bundesanzeiger die Hinterlegung der Bilanz beim Unternehmensregister wählen.

Wo finde ich Jahresabschlüsse von Unternehmen : Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Zugänglichmachung von Unternehmensdaten. Hier werden veröffentlichungspflichtige Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt.

Welche Jahresabschlüsse müssen veröffentlicht werden

Nach dem Publizitätsgesetz ( PublG ) zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen, die gemäß § 1 PublG in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei nachfolgenden Merkmale erfüllen: Bilanzsumme über 65 Millionen Euro, Umsatzerlöse über 130 Millionen Euro, durchschnittlich über 5.000 Beschäftigte.

Was passiert wenn man seine Bilanz nicht veröffentlicht : Dies geschieht unter Androhung eines Ordnungsgelds, das sich auf mindestens 2.500 Euro beläuft und grundsätzlich bis zu 25.000 Euro betragen kann.

Der Bundesanzeiger veröffentlicht die Jahresabschlüsse publikationspflichtiger Unternehmen. Sind Sie an einem Unternehmen interessiert, können Sie dort jederzeit und öffentlich dessen Jahresabschluss einsehen und sich über die wirtschaftliche Lage informieren.

Unternehmen können zur Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet sein. Diese Offenlegungspflicht soll es der Öffentlichkeit (Geschäftspartner, Gläubiger, Gesellschafter u. a.) ermöglichen, sich über die wirtschaftliche Lage und die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu informieren.

Wer darf Jahresabschlüsse prüfen

Nach § 316 HGB unterliegen die Jahresabschlüsse von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) einer Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Für Konzernabschlüsse und die Jahresabschlussprüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen besteht ebenfalls eine Prüfungspflicht.Der Jahresabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 ist damit spätestens am 31. Dezember 2021 beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen. Für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt gemäß § 325 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) eine kürzere Frist von nur vier Monaten.Eine Verpflichtung zur Offenlegung/Publizität ihrer Jahresabschlüsse besteht im Wesentlichen für folgende Rechtsformen: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA, SE, GmbH und UG (haftungsbeschränkt)), Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (z.

Die offenzulegenden Unterlagen (Jahresabschluss, Lagebericht, ggf. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers) sind unverzüglich nach Vorlage an die Gesellschafter, spätestens jedoch vor Ablauf von zwölf Monaten nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres zu veröffentlichen (§ 325 Abs. 1 Nr.

Wer wird im Bundesanzeiger veröffentlicht : Im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers finden Sie Verkündungen, Bekanntmachungen und Ausschreibungen des Bundes sowie Hinweise der Deutschen Bundesbank und des Bundesgesetzblatts. Im nichtamtlichen Teil des Bundesanzeigers finden Sie institutionelle Veröffentlichungen wie bspw. Regelwerke und Normen.

Wird der Bestätigungsvermerk veröffentlicht : Der Bestätigungsvermerk wird in der Regel zusammen mit der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht veröffentlicht, während der Prüfungsbericht vertraulich und nur der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern der Unternehmen zugänglich ist.

Was muss alles im Bundesanzeiger veröffentlicht werden

Jahresabschlüsse (u. a. Einzel-, Konzern- und Tätigkeitsabschlüsse, Jahres- und Jahresfinanzberichte sowie Liquidationseröffnungs- und -schlussbilanzen) Unterlagen nach §§ 264, Abs. 3, 264b HGB. Halbjahresfinanzberichte, Quartalsfinanzberichte und Zwischenmitteilungen.