Antwort Sind Reisezeiten Überstunden? Weitere Antworten – Ist Reisezeit auch Arbeitszeit
Grundsätzlich zählt die gewöhnliche Wegezeit von der privaten Wohnung zum Arbeitsplatz nicht zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Zählt die Reisezeit zu den vertraglich geschuldeten Leistungspflichten des Arbeitnehmers (z. B. als Lkw-Fahrer oder Außendienstmitarbeiter), handelt es sich um Arbeitszeit.Während der Reisezeit mit einem öffentlichen Verkehrsmittel müssen dienstliche Aufgaben erledigt werden, zum Beispiel die Vorbereitung einer Präsentation für den anstehenden Kundentermin. Wenn auf dem Weg gearbeitet wird, gilt das allgemein als Arbeitszeit.Sie reisen während Ihrer regulären Arbeitszeit Dann gilt die Fahrzeit als Arbeitszeit, unabhängig davon, ob sie die An- und Abreise zum Arbeiten nutzen und mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind (§611a Abs. 2 BGB).
Wie ist Reisezeit zu vergüten : Reisezeit ist zu vergüten
Da die Reisezeit fremdnützige Tätigkeit ist, ist die Reisezeit zu vergüten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden (BAG, Urteile vom 17.10.2018 – 5 AZR 553/17 und vom 15.11.2018 – 6 AZR 294/17).
Ist Reisezeit Arbeitszeit 10 Stunden
Arbeitszeitgesetz: Dienstreise und Arbeitszeit
Arbeitnehmer dürfen maximal 8 Stunden am Tag arbeiten, in Ausnahmefällen sind 10 Stunden erlaubt. Eine Arbeitszeit auf der Dienstreise, die über 10 Stunden hinausgeht, darf weder vom Arbeitgeber gefordert noch vom Arbeitnehmer geleistet werden.
Sind passive Reisezeiten Arbeitszeit : Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten. Sie können in die Normalarbeitszeit fallen oder Überstunden sein. Durch passive Reisezeit darf die Tagesarbeitszeit zwölf Stunden und die Wochenarbeitszeit 60 Stunden überschreiten.
Wie werden die Kosten während einer Dienstreise verrechnet Die Reisezeit während einer Dienstreise wird normalerweise mit dem gewohnten Stundenlohn vergütet. Besteht eine besondere vertragliche Regelung für Dienstreisen, kann die Vergütung während der Reisezeit vom gewohnten Lohn abweichen.
Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten. Sie können in die Normalarbeitszeit fallen oder Überstunden sein. Durch passive Reisezeit darf die Tagesarbeitszeit zwölf Stunden und die Wochenarbeitszeit 60 Stunden überschreiten.
Wie wird die Arbeitszeit bei Dienstreisen berechnet
Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort. Reisezeiten für die Hin- und Rückreise sowie die Zeit für Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Ort des Dienstgeschäfts (und zurück) sind keine Arbeitszeit. Der Ausschluss der Reisezeiten ist rechtmäßig.Als nicht anrechenbar werden Reisezeiten bezeichnet, welche über die individuelle tägliche Sollarbeitszeit hinausgehen. Zukünftig wird für diese Reisezeiten ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel (alte Regelung: ein Viertel) gewährt.Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil klargestellt: Die Fahrt- oder Flugzeit auf Dienstreisen zählt zur Arbeitszeit und muss als solche vergütet werden.