Antwort Wann übernimmt die Kasse? Weitere Antworten – Wann muss die Krankenkasse Kosten übernehmen

Wann übernimmt die Kasse?
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt erst einmal das so genannte Sachleistungsprinzip: Bei ärztlichen Leistungen oder Leistungen anderer Gesundheitsberufe übernimmt die Krankenkasse direkt die Kosten für ihre Versicherten.Generell gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt alle Kosten für die gesamte Behandlung von Krankheiten, einschließlich der notwendigen diagnostischen Maßnahmen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge, Nachsorge, Krankengeldzahlungen und anderes mehr.Grundsätzlich genügt ein formloser Antrag auf Kostenübernahme. Wichtig sind natürlich die Angabe der Versichertennummer und beigefügte Dokumentationen des Arztes, gegebenenfalls Rezepte, aus denen hervorgeht, weshalb die Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist.

Welche Leistungen muss die Krankenkasse übernehmen : Hierzu zählen insbesondere die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen.

Wann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht

Häufige Gründe, warum die Krankenkasse nicht zahlt

Sie erhalten kein Krankengeld bei lückenhaften Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit, während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (6 Wochen), bei ermäßigtem Beitragssatz (14,0 %) oder für Familienversicherte sowie für mehr als 78 Wochen Krankheit.

Wie funktioniert Erstattung Krankenkasse : Anspruch auf Erstattung durch die Kasse besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Die Kasse kann dabei Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten von höchstens 5 % in Abzug bringen.

nicht medizinisch erforderliche Schönheitsoperationen. Behandlung durch Ärzte, die keine Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen sind. Sie behandeln ausschließlich Privatpatienten. Impfungen für private Reisen, z.B. gegen Tollwut.

Häufige Gründe, warum die Krankenkasse nicht zahlt

Sie erhalten kein Krankengeld bei lückenhaften Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit, während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (6 Wochen), bei ermäßigtem Beitragssatz (14,0 %) oder für Familienversicherte sowie für mehr als 78 Wochen Krankheit.

Was tun wenn Krankenkasse Kosten nicht übernimmt

Gegen eine ablehnende Entscheidung ist ein Widerspruch möglich. Wichtig ist, die Widerspruchfrist einzuhalten. Enthält der Bescheid eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung muss der Widerspruch innerhalb 1 Monats nach Zugang des Bescheides bei der Krankenkasse eingehen.Krankenkassen verweigern ihren Versicherten hunderttausendfach Leistungen. Telefonanrufe statt Ruhephase: Wer krank zuhause bleibt, muss damit rechnen, dass die Krankenkasse nachforscht. Krankschreibungen werden in vielen Fällen nicht anerkannt, Leistungen abgelehnt. Die Versicherten können sich dagegen wehren.Sie bezahlen, was wirtschaftlich, medizinisch notwendig und ausreichend ist. Was über das medizinisch Notwendige hinausgeht, bezahlen sie nicht. Damit gehören IGeL nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und werden im Grundsatz von keiner Krankenkasse erstattet.

Das sind zum Beispiel Behandlungen kosmetischer Art, die nicht durch einen medizinischen Befund gerechtfertigt sind, ebensolche plastischen Operationen, die so genannten Schönheitsoperationen oder Behandlungen durch Personen, die für diese Tätigkeit keinen erforderlichen Nachweis haben.

Wann zahlt die Krankenkasse keine Behandlung : Nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen zählen:

Bagatellarzneimittel mit geringer medizinischer Bedeutung (z.B. Hustensaft oder Mittel gegen leichte Erkältungsschmerzen) Lifestyle-Medikamente zur Erhöhung der Lebensqualität (z.B. Mittel zur Behandlung von Erektionsstörungen oder Medikamente zur Gewichtskontrolle)

Wann muss die Krankenkasse nicht zahlen : Wird der Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung) ausgeschöpft, wird kein Krankengeld mehr gezahlt. Ist die versicherte Person noch immer arbeitsunfähig, endet zugleich ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Aussteuerung).

Kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern

Haben Sie Schulden bei Ihrer Krankenkasse Normalerweise erhalten Versicherte in dieser Situation nur im Notfall medizinische Leistungen. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Zahlen Sie Ihre Schulden regelmäßig in Raten ab, darf die Kasse Ihnen keine Leistungen verweigern.

Das sind zum Beispiel Behandlungen kosmetischer Art, die nicht durch einen medizinischen Befund gerechtfertigt sind, ebensolche plastischen Operationen, die so genannten Schönheitsoperationen oder Behandlungen durch Personen, die für diese Tätigkeit keinen erforderlichen Nachweis haben.Häufige Gründe, warum die Krankenkasse nicht zahlt

Sie erhalten kein Krankengeld bei lückenhaften Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit, während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (6 Wochen), bei ermäßigtem Beitragssatz (14,0 %) oder für Familienversicherte sowie für mehr als 78 Wochen Krankheit.

Wer zahlt die ersten 3 Tage bei Krankheit : Arbeitgeber müssen erkrankten Mitarbeitern bis zu sechs Wochen bzw. 42 Kalendertage ihren vollständigen Lohn zahlen. Derselbe bis zu 6-wöchige Anspruch auf Lohnfortzahlung gilt für jede neue Erkrankung der Arbeitnehmers, egal, ob dieser dazwischen gearbeitet hat.