Antwort Wann bin ich verpflichtet eine Kasse zu führen? Weitere Antworten – Wann ist man verpflichtet eine Kasse zu führen
Wer muss ein Kassenbuch führen Sobald ein Unternehmen buchführungspflichtig ist, muss es auch ein Kassenbuch führen. Das Handelsrecht legt fest, dass jeder Gewerbetreibende buchführungspflichtig ist, wenn Art und Umfang ein kaufmännisch eingerichtetes Unternehmen erforderlich machen.Das hängt von der Eigenart des Geschäftsbetriebs ab. Der Unternehmer, der quasi dauernd oder im Wesentlichen Bareinnahmen hat, braucht eine Kasse. Anders formuliert: der bargeldintensive Betrieb braucht eine Kasse.Seit dem 01.01.2020 gibt es ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, wenn das Kassenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wird. Der § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO regelt, was als Steuergefährdung angesehen wird.
Bin ich als Kleinunternehmer verpflichtet ein Kassenbuch zu führen : Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Jahresgewinn erzielt haben, müssen ein Kassenbuch führen. Ebenso besteht für im Handelsregister eingetragene Unternehmen eine Kassenbuch-Pflicht.
Wer muss keine Kasse führen
Neugegründete Unternehmen sind befreit, wenn Umsatz und Jahresüberschuss am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung diese Zahlen nicht überschreiten (§ 241a HGB). Beachte: Wer nicht buchführungspflichtig ist, also seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss ebenfalls kein Kassenbuch führen.
Wer braucht keine Kasse : "Ein Wochenmarktstand, ein Verkaufswagen oder eine Verkaufsbude auf dem Jahrmarkt muss nicht mit einer elektronischen Kasse ausgestattet sein. Hier reicht die offene Ladenkasse aus." Aber auch wer eine offene Ladenkasse hat, muss jederzeit mit einer unangekündigten Kassen-Nachschau rechnen.
Eine generelle Pflicht zum Einsatz von elektronischen Registrierkassen besteht besteht für Kassensysteme im Einzelhandel allerdings nicht. Offene Ladenkassen sind grundsätzlich immer noch erlaubt, aufzeichnungspflichtige Daten müssen jedoch streng erfasst werden.
Seit 2016 gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen. Betriebe sind zur Verwendung einer Registrierkasse verpflichtet, wenn ihre Jahresumsätze 15.000 € und ihre Barumsätze 7.500 € überschreiten. Ausnahmen sind für bestimmte Unternehmensarten und Umsätze möglich.
Wie ist eine Barkasse zu führen
Das heißt: Zur Barkasse gehört ein Kassenbuch (Einnahmen-/Ausgabenbuch), in das alle Einlagen und Entnahmen in chronologischer Reihenfolge eingetragen werden und die dazu gehörenden Belege abgeheftet werden. In regelmäßigen Abständen ist zu prüfen, ob der Kassenbestand mit dem Kassenbuch übereinstimmt.Jeder darf eine offene Ladenkasse führen, da sie grundsätzlich in Deutschland erlaubt ist. Welche Art von Kasse Sie führen möchten, können Sie frei entscheiden.Wenn ein Unternehmer nur 10 Monate im Jahr arbeitet und somit unter der 15.000-Umsatzgrenze bleibt – ist er dann von der Kassenpflicht befreit Die Umsatzgrenzen sind jährlich zu sehen. Wie lange der Unternehmer tätig ist, ist nicht relevant. In diesem Fall ist keine Kassenpflicht gegeben.
Ausnahmen oder Erleichterungen bei der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sind für gewisse Unternehmerarten und Umsätze möglich: Umsätze im Freien („Kalte-Händeregelung“) bis zu € 30.000,- im Jahr. Bestimmte Automaten wie etwa Tischfußball-, Musik- oder Dartautomaten.
Ist eine offene Ladenkasse noch erlaubt : Ja, die offene Ladenkasse ist auch 2021 noch erlaubt. In Deutschland sind Unternehmen nicht dazu verpflichtet, eine elektronische Registrierkasse zu verwenden! Unternehmer können sich also komplett frei entscheiden. Mit der Wahl der Kasse gehen jedoch verschiedenste Pflichten einher.
Wann brauche ich keine Registrierkasse : Jeder Unternehmer mit betrieblichen Einkünften, der die Umsatzgrenzen übersteigt (15.000 EUR Gesamtumsatz und davon mehr als 7.500 EUR Barumsätze) muss ein Kassensystem in Verwendung haben. Etwaige Umsatzsteuerbefreiungen sind für die Kassen- und Belegerteilungspflicht nicht relevant.
Wer ist von der Registrierkassenpflicht betroffen
Heißt konkret: Seit dem 01. April 2021 benötigt jedes Unternehmen, das in Deutschland eine Registrierkasse oder ein Kassensystem verwendet, eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Hier ist es den Kassenbetreibern überlassen, ob die TSE in hardware- oder cloudbasierter Form vorliegt.
Verpflichtung zur Kassenführung
Es besteht eine Einzelaufzeichnungspflicht. Buchführungspflichtig sind alle Kaufleute, aber auch Gewerbetreibende mit einem Jahresgewinn von mehr als 60.000 Euro beziehungsweise mehr als 600.000 Euro Umsatz.Eine Belegausgabepflicht besteht jedoch nicht. Der detaillierte Kassenbericht entfällt, wenn das Unternehmen als Kleingewerbetreibender oder Einzelhandelskaufmann unterhalb der Bilanzierungsgrenze liegt. Auch die Härtefälle aufgrund der Pandemie sind von der TSE- und Belegausgabepflicht ausgenommen.