Antwort Wann muss man sich freiwillig gesetzlich versichern? Weitere Antworten – Wer muss sich freiwillig gesetzlich versichern
Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2023: 69.300 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (538 Euro monatlich) liegt.Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie freiwillig versichert, wenn Sie ein Jahr lang regelmäßig mehr als 5.775,00 Euro pro Monat verdienen. Dieser Betrag ist die monatliche Versicherungspflichtgrenze für 2024.Bist Du geringfügig beschäftigt, hast also einen Minijob, dann kannst Du bis zu 538 Euro im Monat sozialabgabenfrei verdienen. Solange Deine Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro nicht übersteigen, kannst Du Dich kostenfrei familienversichern.
Wo ist der Unterschied zwischen gesetzlich und freiwillig krankenversichert : Zunächst einmal: In Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht. Jeder Mensch, der hier lebt, muss krankenversichert sein. Freiwillig ist die Krankenversicherung an sich also nicht.
Was bedeutet es freiwillig gesetzlich versichert zu sein
Freiwillig gesetzlich versichert sind Personen, die zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können und sich für die gesetzliche entscheiden. Als Arbeitnehmer haben Sie die Wahl, wenn Sie mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen (derzeit 69.300 Euro brutto jährlich).
Ist freiwillig gesetzlich versichert teurer als pflichtversichert : In der freiwilligen Krankenversicherung werden Ihre Beiträge wie bei Pflichtversicherten auf Basis des jeweiligen gesetzlichen Beitragssatzes berechnet: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, der ermäßigte bei 14,0 Prozent.
Wer keine Krankenversicherung hat, macht sich nicht strafbar. Man riskiert jedoch Schulden und eine schlechtere medizinische Versorgung. Aus diesem Grund sollte man so schnell wie möglich einen Eintritt oder eine Rückkehr in die gesetzliche oder private Krankenversicherung anstreben.
Beiträge für freiwillig Versicherte in der GKV
Personenkreis | Anspruch auf Krankengeld* | Monatlicher Beitrag |
---|---|---|
Mindestbeitrag für Selbstständige/sonstige freiwillig Versicherte (Mindestbemessungsgrundlage: 1.178,33 €) | nein | 185,00 €* |
Mindestbeitrag für Selbstständige (Mindestbemessungsgrundlage: 1.178,33 €) | ja | 192,07 €* |
Ist freiwillig versichert teurer als pflichtversichert
Genauso teuer wie bei jedem gesetzlich Versicherten. Bei Angestellten gilt einheitlich 15,5% (inkl. Anspruch auf Krankengeld), der vom AG und AN gemeinsam getragen wird. Bei freiwillig Versicherten, die nicht angestellt sind, müssen die Beiträge komplett durch den Versicherten übernommen werden.Wer nicht versichert ist und so auch keine Versicherungsbeiträge zahlt, muss mit einigen Konsequenzen rechnen: Es häufen sich Beitragsschulden an. Die treibt im Zweifelsfall der Zoll ein – zum Beispiel durch eine Kontopfändung. Zusätzlich erheben die Versicherer Säumniszuschläge.Wenn Sie als freiwilliges Mitglied Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln möchten: Stellen Sie einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse. Um die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse kümmert sich dann Ihre neue Krankenkasse. Hierfür nutzen die Krankenkassen ein elektronisches Meldeverfahren untereinander.
Freiwillig gesetzlich versichert sind Personen, die zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können und sich für die gesetzliche entscheiden. Als Arbeitnehmer haben Sie die Wahl, wenn Sie mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen (derzeit 69.300 Euro brutto jährlich).
Was heißt freiwillig gesetzlich versichert : Freiwillig gesetzlich versichert sind Personen, die zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können und sich für die gesetzliche entscheiden. Als Arbeitnehmer haben Sie die Wahl, wenn Sie mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen (derzeit 69.300 Euro brutto jährlich).
Was bedeutet es freiwillig versichert zu sein : Freiwillig gesetzlich krankenversichert Wer in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben kann. Als Beamtin, Freiberufler oder Gutverdienerin hast Du die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Entscheidest Du Dich für eine gesetzliche Kasse, wirst Du dort freiwillig versichert.
Welche Vorteile hat es freiwillig versichert zu sein
Zu den Vorteilen der freiwilligen Krankenversicherung zählen die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern, keine Gesundheitsprüfung sowie – sofern gewünscht oder notwendig – der mögliche Wechsel in die private Absicherung.
Beiträge für freiwillig Versicherte in der GKV
Personenkreis | Anspruch auf Krankengeld* | Monatlicher Beitrag |
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Mindestbeitrag für Selbstständige/sonstige freiwillig Versicherte (Mindestbemessungsgrundlage: 1.178,33 €) | nein | 185,00 €* |
Mindestbeitrag für Selbstständige (Mindestbemessungsgrundlage: 1.178,33 €) | ja | 192,07 €* |