Antwort Wann tritt das LKSG in Kraft? Weitere Antworten – Wann tritt das Lieferkettengesetz in Kraft
Seit 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ausländische Unternehmen in Deutschland werden auch erfasst, wenn das Unternehmen mehr als 3.000 Mitarbeitende (seit 2023) beziehungsweise 1.000 Mitarbeitende (seit 2024) in Deutschland beschäftigt.Genau 11 Jahre später, am 24. April 2024, hat dieses EU-Lieferkettengesetz eine weitere, entscheidende Hürde genommen: Das Europäische Parlament hat für das Vorhaben gestimmt, auf das sich der Rat im März nach einem langen politischen Tauziehen geeinigt hatte. Das EU-Lieferkettengesetz steht damit vor dem Abschluss.Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 25. Juni 2021.
Wer muss LkSG einhalten : Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 (ab 2023) bzw. 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ab 2024).
Für wen gilt das Lieferkettensorgfaltsgesetz
Für wen gilt das Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Das LkSG gilt seit dem 01. Januar 2023 bereits für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigte.
Für welche Branchen gilt das Lieferkettengesetz : Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz direkt für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Bei den Beschäftigtenschwellen sind ins Ausland entsandte Beschäftigte einzurechnen.
Wer ist vom EU-Lieferkettengesetz betroffen Europäische Unternehmen mit beschränkter Haftung sowie ab 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz weltweit.
Das nun angenommene Gesetz gilt aber nur für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt. In Deutschland ist bereits seit dem 1. Januar 2023 ein nationales Lieferkettengesetz in Kraft.
Wer muss das Lieferkettengesetz beachten
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz direkt für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Bei den Beschäftigtenschwellen sind ins Ausland entsandte Beschäftigte einzurechnen.auch die Produktion von Fußballtrikots. Von einer fairen Globalisierung profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten. Am 1. Januar 2024 ist das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Kraft getreten.Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz direkt für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Bei den Beschäftigtenschwellen sind ins Ausland entsandte Beschäftigte einzurechnen.
Das Lieferkettengesetz richtet sich an Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland und außerdem nach Unternehmensgröße: Seit dem 1.1.2023 gilt es für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 gilt es dann bereits für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.
Bis wann muss das Lieferkettengesetz umgesetzt werden : Das EU-Lieferkettengesetz im Detail
So soll das Gesetz erst 2032 vollumfänglich gelten – und auch das nur für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten mit einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro.