Antwort Was darf ins Impressum? Weitere Antworten – Was kommt alles in ein Impressum

Was darf ins Impressum?
Das Impressum einer Website ist eine Art virtuelle Visitenkarte und dient der Kunden-Transparenz. Durch Angaben wie Name, Adresse, Kontaktdaten und Rechtsform sollen Besucher schnell prüfen können, wer für die Inhalte (Filme, Bilder, Texte, Links) einer Internetseite verantwortlich ist.Name und Anschrift der Herausgeberin/des Herausgebers anzugeben. Enthält ein periodisches Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis, ist darin auch anzugeben, an welcher Stelle sich das Impressum befindet.Angabe des Namens Ihres Unternehmens. Angabe des Namens des Webseitenbetreibers / der verantwortlichen Person(en) Angabe der Anschrift Ihrer Niederlassung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)

Was umfasst die Impressumspflicht nach 5 TMG : Die Impressumspflicht besteht für die in § 5 TMG genannten Diensteanbieter (öffentliche Stelle, natürliche oder juristische Personen), die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bereithalten.

Wie sieht ein richtiges Impressum aus

Allgemeine Pflichtangaben

Rechtsform, Registernummer und Registergericht: bei juristischen Personen und e.K. Kontaktdaten zur schnellen unmittelbaren Erreichbarkeit – am besten: Telefonnummer und Emailadresse.

Kann man ein Impressum selbst erstellen : Noch einfacher und schneller kann man ein eigenes Impressum mit einem Generator erstellen. Ein Impressum-Generator arbeitet mit verschiedenen Formularen, in die man die jeweiligen persönlichen Angaben einträgt. Aus diesen Daten erstellt das Tool dann ein vollständiges Impressum.

§ 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die eine Anbieterkennzeichnung benötigen. Auch § 18 MStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.

Diese Unsicherheit hat inzwischen der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Urteil vom 16.10.2009, Az.: C-298/07) beseitigt und klargestellt, dass eine Telefonnummer nicht zwingend erforderlich ist.

Was ist ein Abmahnsicheres Impressum

Es beinhaltet in der Regel die Angaben zu der Person oder dem Unternehmen, das die Webseite geschäftsmäßig betreibt, sowie Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen. Fehlende oder fehlerhafte Anbieterkennzeichnungen führen schnell zu Abmahnungen und haben schon vielfach Gerichte beschäftigt.Notwendige Angaben: Name/Firma des Medieninhabers, Unternehmensgegenstand, Wohnort/Sitz (Niederlassung) des Medieninhabers, Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums (‚Blattlinie' = die grundlegende weltanschauliche, wirtschaftliche oder politische Richtung der Website).Die Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum ist verpflichtend. Neben der E-Mail-Adresse müssen Sie zwingend eine weitere schnelle und unmittelbare Kommunikationsmöglichkeit wie die Erreichbarkeit per Telefon anbieten. Fehlen Pflichtangaben im Impressum oder sind diese fehlerhaft, drohen teure Abmahnungen und Bußgelder.

Ist die Abmahnung wegen eines fehlerhaften oder fehlenden Impressums berechtigt, kann der Streitwert vor Gericht mit bis zu 5.000 € festgesetzt werden. Deshalb kann eine Abmahnung vom Anwalt bis zu 500 € Abmahnkosten beinhalten. Es wird noch teurer, wenn ein erneuter Verstoß gegen die Impressumspflicht vorliegt.

Welche Adresse kann ich im Impressum angeben : Eine c/o Adresse im Impressum ist grundsätzlich erlaubt, sofern Sie über die Anschrift erreichbar sind und z. B. eine Zustellung von Post erfolgen kann. Haben Sie eine falsche Anschrift im Impressum angegeben oder sind darüber gar nicht erreichbar, drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Kann man bei Fehlern im Impressum abgemahnt werden : Zwar können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen fehlerhaftes oder fehlendes Impressum auf Webseiten oder Online-Shops melden. Selbst abmahnen können aber nur die dadurch benachteiligten Unternehmen oder die entsprechenden Behörden, die Verbraucherverbände, die Landesmedienanstalten sowie die Wettbewerbszentrale.

Wie viele Klicks bis zum Impressum

Der BGH hat 2006 in einer Entscheidung die Regel aufgestellt, dass ein Impressum über maximal zwei Klicks erreicht werden muss (BGH, 2006). Diese Regel ist dann zu beachten, wenn ein Impressum von extern nicht direkt, sondern mittelbar verlinkt wird.

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum führt dazu, dass der Verantwortliche der Webseite nicht ermittelbar ist. Dann drohen Abmahnungen und hohe Strafen.Hat ein Anbieter kein Impressum hinterlegt, obwohl er dazu nach dem Gesetz verpflichtet ist, droht ihm eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Daneben begeht er einen Wettbewerbsverstoß.

Was kostet ein fehlerhaftes Impressum : Fehlerhaftes Impressum als Ordnungswidrigkeit

Ein fehlerhaftes Impressum ist auch eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 16 Absatz 1 Nummer 1 TMG, die durchaus eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann.