Antwort Was ist der Unterschied zwischen einem Landgericht und einem Amtsgericht? Weitere Antworten – Wann Amtsgericht und wann Landgericht

Was ist der Unterschied zwischen einem Landgericht und einem Amtsgericht?
Zuständig ist nach § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Amtsgericht bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Das Landgericht ist nach §§ 71 I, 23 GVG bei einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig.Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord.Im Zivilprozess ist das Landgericht als zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig (§ 72 GVG), sofern nicht – wie etwa in Familiensachen – die Oberlandesgerichte zuständig sind.

Für was ist das Amtsgericht alles zuständig : Die Hamburger Amtsgerichte entscheiden in erster Instanz über Zivilsachen bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro. Unabhängig vom Streitwert sind die Amtsgerichte unter anderem für Mietsachen über Wohnraum zuständig. Zudem sind die Amtsgerichte für Familiensachen zuständig.

Welche Fälle kommen zum Landgericht

In Strafsachen ist das Landgericht als erste Instanz zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Außerdem ist es als erste Instanz für eine Reihe schwerer Verbrechen (z.B . Mord) zuständig.

Welche Fälle am Landgericht : In Fällen von Schwerkriminalität (z.B. Mord, Totschlag, schwerer Raub), in denen mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind, entscheidet das Landgericht als Gericht der I. Instanz in Großen Strafkammern mit jeweils drei Berufsrichtern und zwei Schöffen.

In Strafsachen ist das Landgericht als erste Instanz zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Außerdem ist es als erste Instanz für eine Reihe schwerer Verbrechen (z.B . Mord) zuständig.

Die große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig für besonders schwere Straftaten (Katalog in § 74 GVG) und immer dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren zu erwarten ist.

Welche Fälle kommen vor das Amtsgericht

Typische Fälle vor dem Strafrichter betreffen kleinere Diebstähle, Betrug, Beleidigung, Straßenverkehrsdelikte oder auch Körperverletzungen.In Strafsachen ist das Landgericht als erste Instanz zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Außerdem ist es als erste Instanz für eine Reihe schwerer Verbrechen (z.B . Mord) zuständig.Typische Fälle vor dem Strafrichter betreffen kleinere Diebstähle, Betrug, Beleidigung, Straßenverkehrsdelikte oder auch Körperverletzungen. In bestimmten Fällen kann der Strafrichter in einem schriftlichen Verfahren verurteilen und einen „Strafbefehl“ erlassen.

Bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro ist das Amtsgericht sachlich zuständig. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro ist das Landgericht sachlich zuständig. Dort herrscht Anwaltszwang.

Was wird auf dem Amtsgericht verhandelt : Bei einem Amtsgericht werden wichtige Fragen wie eine Ehescheidung entschieden, aber auch Fragen zum Sorgerecht und zum Umgang mit Kindern, Adoptionen oder zu Gewaltschutzanordnungen. Amtsgerichte sind auch Betreuungsgerichte.

Wann Verfahren Landgericht : Grundsätzlich ist das Landgericht in erster Instanz für alle Klagen mit einem Streitwert von mehr als 5.000,00 € zuständig. Bestimmte Verfahren sind dem Landgericht auch unabhängig vom Streitwert zugewiesen. Dazu gehören zum Beispiel Klagen Klagen wegen Amtspflichtverletzungen, Wettbewerbssachen oder Kartellsachen.

Was ist höher als das Amtsgericht

In der ordentlichen Gerichtsbarkeit entscheiden als Gerichte der Länder die Amtsgerichte, die Landgerichte und die Oberlandesgerichte. In letzter Instanz ist als oberster Gerichtshof des Bundes der Bundesgerichtshof zuständig.

Die Amtsgerichte sind zuständig für Verbrechen (Straftaten, für die gesetzlich mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen ist) und Vergehen (alle anderen Straftaten). Dabei gibt es bei den Amtsgerichten unterschiedliche Spruchkörper: den Strafrichter und das Schöffengericht.Das Landgericht ist im Wesentlichen gemäß §§ 23, 71 GVG sachlich zuständig für bürgerliche Streitigkeiten (Zivilsachen), sofern der Gegenstand des geltend gemachten Anspruchs (Streitwert) an Geld oder Geldwert die Summe von 5.000,00 Euro übersteigt.

Für welche Straftaten ist das Landgericht zuständig : In Strafsachen ist das Landgericht als erste Instanz zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Außerdem ist es als erste Instanz für eine Reihe schwerer Verbrechen (z.B . Mord) zuständig.