Antwort Was ist die Unterschied zwischen Verpflichtungserklärung und Einladung? Weitere Antworten – Ist eine Verpflichtungserklärung eine Einladung

Was ist die Unterschied zwischen Verpflichtungserklärung und Einladung?
Diese förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes dient dem Reisenden dann als „Einladung“ bzw. Finanzierungsnachweis, die er der Visastelle vorlegen kann, wenn er sein Visum beantragt.Die Verpflichtungserklärung ist für Visaantragsteller eine Möglichkeit, die Finanzierung der geplanten Reise im Visumsantrag nachzuweisen. Die Verpflichtungserklärung kann z.B. von Verwandten, Bekannten oder Kollegen abgegeben werden.Für eine volljährige Person benötigen Sie mindestens ein Einkommen von 1.265 € Netto pro Monat oder ein Spar-Guthaben von mindestens 15.180 €. Für jede weitere volljährige Person, die Sie einladen möchten, erhöht sich das erforderliche Netto-Einkommen um 333 € pro Monat bzw. das erforderliche Spar-Guthaben um 4.000€.

Wie lange dauert es bis man die Verpflichtungserklärung bekommt : Dies kann zwischen zwei bis vier Wochen dauern. In der Regel wird die Verpflichtungserklärung bei der Vorsprache im Termin ausgestellt.

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung Einladung gültig

Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt. Was ist ein Kurzaufenthalts-Visum Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann Ihr Besuch bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben.

Was passiert nach der Verpflichtungserklärung : Was passiert nach Ausstellung der Verpflichtungserklärung Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an die eingeladene Person senden. Diese muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Konsulat im Heimatland für das Visum vorlegen.

Was passiert nach Ausstellung der Verpflichtungserklärung Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an die eingeladene Person senden. Diese muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Konsulat im Heimatland für das Visum vorlegen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen
  • Ihr Aufenthaltstitel muss länger gültig sein als Ihr Besuch in Deutschland bleiben will.
  • Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus.

Welche Voraussetzungen für Verpflichtungserklärung

Eine Verpflichtungserklärung können Sie nur dann abgeben, wenn Sie selbst über ausreichendes eigenes Einkommen verfügen und keine öffentliche Mittel beziehen. Sie müssen dazu in aller Regel entsprechende Nachweise vorlegen (zum Beispiel Wohnraum-, Einkommens- und Versicherungsnachweise).Seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 erlischt jede Verpflichtungserklärung nach fünf Jahren (§ 68 Abs. 1 AufenthG).Erforderliche Unterlagen

  • Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ (ausgefüllt)
  • Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS“ (ausgefüllt)
  • Formular „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“
  • Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben (im Original)
  • Ihre Krankenversicherung.


Folgende Unterlagen müssen Sie zu Ihrem Termin in der Ausländerbehörde mitbringen: Ein ausgefülltes Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ für jede Person, für die Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen. Ausnahme: Für Ehepaare oder Eltern mit minderjährigen ledigen Kindern genügt ein Formular.

Wer stellt eine Verpflichtungserklärung aus : Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich.