Antwort Was macht das Landgericht Stuttgart? Weitere Antworten – Für was ist das Landgericht zuständig
In Strafsachen ist das Landgericht als erste Instanz zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Außerdem ist es als erste Instanz für eine Reihe schwerer Verbrechen (z.B . Mord) zuständig.Das Amtsgericht ist die erste Instanz zur gerichtlichen Klärung von Familiensachen sowie von notariellen oder rechtspflegerischen Angelegenheiten. Das Landgericht übernimmt für Familiensachen als zweite Instanz die Verhandlung von Berufungen, die gegen Entscheidungen des Amtsgerichts eingelegt werden.Im Zivilprozess ist das Landgericht als zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig (§ 72 GVG), sofern nicht – wie etwa in Familiensachen – die Oberlandesgerichte zuständig sind.
Was wird in der Großen Strafkammer verhandelt : In erster Instanz sind die großen Strafkammern zuständig für besonders schwere Delikte bzw. für Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe oder bestimmte Maßregeln (z.B. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Sicherungsverwahrung) zu erwarten ist.
Welche Fälle bearbeitet das Landgericht
Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord.
Wann wird ein Fall vor dem Landgericht verhandelt : Die große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig für besonders schwere Straftaten (Katalog in § 74 GVG) und immer dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren zu erwarten ist.
Zuständig ist nach § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Amtsgericht bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Das Landgericht ist nach §§ 71 I, 23 GVG bei einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig.
Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach der Straftat und der Höhe der zu erwartenden Strafe: Die große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig für besonders schwere Straftaten (Katalog in § 74 GVG) und immer dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren zu erwarten ist.
Welche Fälle werden am Landgericht verhandelt
Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord.Bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro ist das Amtsgericht sachlich zuständig. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro ist das Landgericht sachlich zuständig. Dort herrscht Anwaltszwang.Die große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig für besonders schwere Straftaten (Katalog in § 74 GVG) und immer dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren zu erwarten ist.
Liegt er bei höchstens 5000 Euro, ist erst einmal das Amtsgericht zuständig. Geht eine Partei nach dem Urteil dort in Berufung, ist das Landgericht zuständig. Bei einem Streitwert über 5000 Euro landet der Fall schon in erster Instanz vor dem Landgericht.
Wie läuft eine Verhandlung vor dem Landgericht ab : Eine Gerichtsverhandlung beginnt mit der Eröffnung durch den Richter, gefolgt von der Vorstellung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Danach folgt die Beweisaufnahme, in der Zeugen und Sachverständige gehört und Beweismittel geprüft werden. Abschließend folgen Plädoyers und das Urteil.
Wie läuft es beim Landgericht ab : Eine Gerichtsverhandlung beginnt mit der Eröffnung durch den Richter, gefolgt von der Vorstellung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Danach folgt die Beweisaufnahme, in der Zeugen und Sachverständige gehört und Beweismittel geprüft werden. Abschließend folgen Plädoyers und das Urteil.
Wie lange dauert ein Prozess vor dem Landgericht
8,7 Monate (Landgerichte). Die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Ländern zeigt aber deutliche Abweichungen sowohl nach oben als auch nach unten. Bei den Amtsgerichten liegt die Spannweite zwischen 4,0 und 6,1 Monaten, bei den Landgerichten zwischen 6,9 und 12,5 Monaten.
Zuständig ist nach § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Amtsgericht bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Das Landgericht ist nach §§ 71 I, 23 GVG bei einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig.