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Was macht die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung?
Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund übernimmt die formalisierte Prüfung des Sozialversicherungsstatus im Auftrag aller Sozialversicherungsträger. Antragsberechtigt sind sowohl Auftraggeber (Arbeitgeber) als auch Auftragnehmer (Arbeitnehmer).Ein Bescheid der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung über eine nicht sozialversicherungspflichtige (selbstständige) Beschäftigung ist die Voraussetzung für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht.Beim optionalen Antragsverfahren prüft die Clearingstelle auf Antrag den Versicherungsstatus. Sie sollten den Antrag immer stellen, wenn nicht eindeutig ist, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Ein Antrag kann aber auch von Ihrem Auftragnehmer gestellt werden.

Hat die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung in einem Statusfeststellungsverfahren zu ihrer Tätigkeit eine Entscheidung getroffen : Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahren ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Die Entscheidung der Clearingstelle ist für alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung bindend.

Wer erteilt Rentenauskünfte

Was ist der Rentenbescheid Sie haben eine Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt und einen schriftlichen Bescheid erhalten. Darin wird verbindlich festgestellt, ob Sie die beantragte Rente bekommen.

Wer prüft die Deutsche Rentenversicherung : Nach § 10 Abs. 2 BVV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Bescheide und Prüfberichte der Finanzbehörden dem Prüfer der Rentenversicherung vorzulegen. Die Prüfer der Rentenversicherung sind verpflichtet, diese Unterlagen einzusehen und eine versicherungs- und beitragsrechtliche Auswertung vorzunehmen.

Ist der Antrag unvollständig, kann die Bearbeitung auch länger dauern. Sind vier Monate seit der Beantragung verstrichen, sollten sich Betroffene formlos an die Rentenversicherung wenden, im besten Fall schriftlich.

Vor der ersten Rente kommt der Rentenbescheid. Wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde und alles glatt geht bei der Bearbeitung, liegt er in der Regel ungefähr einen Monat vor der ersten Zahlung vor. Achtung: Die Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, für den die Rente bestimmt ist.

Welche Unterlagen prüft die Rentenversicherung

Lohn- Und Gehaltskonten aller Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfen) Beitragsabrechnungen. Beitragsnachweise. Sonstige Unterlagen, die Auschluss über das Arbeitsentgelt und eventuelle Sonderzuwendungen geben – zum Beispiel Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeits- und Ausbildungsverträge.Die Betriebsprüfung der Rentenversicherung klärt, ob Beschäftigte richtig angemeldet und Versicherungsbeiträge korrekt bezahlt wurden. Fehler werden teuer. Unternehmer sollten das Thema regelmäßig mit ihrem Steuerberater besprechen, um gut auf Kontrollen vorbereitet zu sein.Das Statusfeststellungsverfahren

Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell den Sozialversicherungsstatus einer Person und legt ihn fest. Der festgelegte Status gilt anschließend für alle Bereiche der Sozialversicherung.

Die zum 1. April 2022 in Kraft getretenen Neuregelungen zum Statusfeststellungsverfahrens gelten zunächst zeitlich begrenzt bis zum 30. Juni 2027.

Wo kann ich den Rentenbescheid prüfen lassen : Die Adressen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Was tun wenn der Rentenbescheid auf sich warten lässt : Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein möglicher Weg. Ob Sie diesen beschreiten möchten, müssen Sie selbst entscheiden. Rechtlich möglich wäre nach 6 Monaten auch die Erhebung einer Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Wer hilft bei Ärger mit der Rentenversicherung

0800 1000 4800 – Ihr kurzer Draht zu uns

Ob per Festnetz von zuhause oder unterwegs mit dem Handy: Unser Servicetelefon ist Ihr kurzer Draht zu uns. Und das kostenlos und zu komfortablen Servicezeiten.

Sofern Sie sich über eine Entscheidung oder Verfahrensweise eines Rentenversicherungsträgers beschweren möchten, besteht die Möglichkeit, sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung zu wenden. Die Beschwerde (Eingabe) löst eine aufsichtsrechtliche Überprüfung des Verhaltens des betroffenen Versicherungsträgers aus.grundsätzlich muss eine Behörde über einen Antrag in angemessener Frist entscheiden. Eine sogenannte Untätigkeitsklage kann erst 6 Monate nach Antragstellung erhoben werden. Bitte fragen Sie noch einmal schriftlich oder telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach. Gerne beraten wir Sie persönlich.

Wo beschwert man sich über die Deutsche Rentenversicherung : Zentralrufnummer: 030 865 0 (Sie werden je nach Anliegen weiter verbunden; halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer und gegebenenfalls das Bearbeitungskennzeichen (BKZ) bereit.) Allgemeines Service-Telefon: 0800 1000 4800. Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung Bund: 0800 1000 480 70.