Antwort Was macht ein Antidiskriminierungsbeauftragter? Weitere Antworten – Welche Aufgabe hat die Antidiskriminierungsstelle

Was macht ein Antidiskriminierungsbeauftragter?
Die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zu Diskriminierung ist eine unserer gesetzlichen Aufgaben. Einen Schwerpunkt dabei bildet die Erhebung und Nutzung von Gleichstellungsdaten zu den Diskriminierungsmerkmalen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.Beispiele hierfür sind Stellenausschreibungen mit diskriminierenden Altersgrenzen, die Kündigung einer Frau wegen Schwangerschaft (Geschlecht) oder die Verweigerung der Mitgliedschaft im Fitnessstudio wegen der ethnischen Herkunft.Nicht die Diskriminierten sind das Problem, sondern Diskriminierung. Antidiskriminierungsarbeit fokussiert daher drei zentrale Punkte: die Stärkung und Unterstützung von Menschen, die von Diskriminierung negativ betroffen sind, bei der Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung (Schutz und Empowerment)

Was ist das Ziel der AGG : Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Wer kann sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden

Sie können sich also an uns wenden, wenn Sie sich wegen Ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Ihrem jungen oder alten Lebensalter, Ihrem Geschlecht (Frauen, Männer, trans*, transsexuelle Menschen und intersexuelle Personen), der sexuellen Identität (homo-, bi- oder heterosexuelle Personen) oder einer …

Was ist diskriminierendes Verhalten : Diskriminierung, diskriminierendes Verhalten, Sammelbezeichnung für unangemessenes und ungerechtfertigtes Verhalten gegenüber Personen oder Gruppen ausschließlich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu dieser sozialen Gruppe.

Diskriminierung im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften ist aufgrund von sechs Merkmalen verboten. Dazu zählen Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Das AGG schützt Menschen in zentralen Lebensbereichen, wie Arbeit, Wohnen und dem Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, vor rassistischer Diskriminierung sowie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, einer Behinderung oder einer Religion oder Weltanschauung.

Was verstößt gegen das AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung.Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt den von Diskriminierungen betroffenen Arbeitnehmern eine Reihe von Rechten, nämlich ein Beschwerderecht (§ 13 AGG), ein Recht zur Leistungsverweigerung (§ 14 AGG) und schließlich einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und auf Entschädigung (§ 15 AGG).

1. „Diskriminieren“ ist ein hartes Wort. Der Duden versteht darunter ein Handeln, das jemanden herabwürdigt, benachteiligt, zurücksetzt oder verächtlich macht, und listet verschiedene Tatmodalitäten auf: „durch (unzutreffende) Äußerungen“, „durch Nähren von Vorurteilen“ etc.

Wann ist eine Diskriminierung gerechtfertigt : Im allgemeinen ist danach eine altersbedingte Benachteiligung erlaubt, wenn sie „objektiv und angemessen durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist“ (§ 10 Satz 1 AGG). Außerdem müssen die Mittel zur Erreichung dieses Ziels „angemessen und erforderlich“ sein (§ 10 Satz 2 AGG).

Wann liegt eine Diskriminierung vor : Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von „Rasse", ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.

Wann ist etwas diskriminierend

Diskriminierung ist jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund verschiedener wahrnehmbarer beziehungsweise nicht unmittelbar wahrnehmbarer Merkmale. Wahrnehmbar sind zum Beispiel Alter, ethnische Zugehörigkeit oder Behinderung.

Der gesetzliche Schutz gilt also für alle Menschen mit Behinderungen, nicht nur für Schwerbehinderte. Auch Personen, die selbst keine Behinderungen haben, dürfen nicht benachteiligt werden, weil sie sich als nahe Angehörige einer Person mit einer Behinderung, zum Beispiel eines Kindes, kümmern.Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihrer persönlichen Merkmalen ungleich oder unehrlich behandelt wird. Laut Gesetz sind Diskriminierung, Mobbing, Hassbotschaften und Hassdelikte gegenüber Personen oder Personengruppen, die auf spezifischen persönlichen Merkmalen beruhen, strafbar.

Wo fängt Diskriminierung an : Eine unmittelbare Diskriminierung liegt nach § 3 Abs. 1 AGG vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung (im Sinne des § 1 AGG) erfährt, erfahren hat oder erfahren würde als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation.