Antwort Was ändert sich 2023 in der häuslichen Pflege? Weitere Antworten – Was ist neu in der Pflege 2023

Was ändert sich 2023 in der häuslichen Pflege?
Mai 2023 im Bundestag beschlossen worden. Das Gesetz trägt den Namen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – kurz PUEG 2023. Es soll unter anderem mehr Geld für Pflegesachleistungen und Pflegegeld geben und es soll endlich ein Entlastungsbudget eingeführt werden.Mehr Lohn in Pflegeberufen

Im Mai 2023 soll der Mindestlohn für Pflegekräfte erhöht werden. Bei Pflegehilfskräften soll der Mindestlohn von 13,70 € pro Stunde auf 13,90 € pro Stunde steigen. Für Dezember 2023 ist eine erneute Erhöhung auf 14,15 € pro Stunde geplant.Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten voraussichtlich ein Pflegegeld in Höhe von 332 € monatlich (2023: 316 €) Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten voraussichtlich ein Pflegegeld in Höhe von 572,25 € monatlich (2023: 545€)

Wann wird die häusliche Pflege erhöht : Pflegegeld 2024

Das Pflegegeld steigt Anfang des Jahres um 5 Prozent. Wenn Sie bereits Pflegegeld erhalten, dann bekommen Sie ab Januar automatisch mehr Geld. Die Erhöhung des Pflegegelds 2024 ist die erste Anpassung seit 2017. Die nächste erfolgt zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent.

Wann kommt der nächste Pflegebonus 2023

Im Juni 2023 erhalten Nachwuchskräfte eine Sonderzahlung von 620 Euro, während der Restbetrag von 880 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024 in monatlichen Raten von jeweils 110 Euro ausgezahlt wird.

Wann gibt es den Pflegebonus 2023 : Pflegebonus: Bis 31.

Die Pflegeeinrichtungen sollen diese Leistungen bis April 2023 auszahlen. Um die Steuerbefreiung auch auf diese Leistungen zu erstrecken, wird der Begünstigungszeitraum nur in Bezug auf diese Leistungen bis Ende Mai 2023 erweitert (Änderung Jahressteuergesetz 2022).

Der Großteil von ihnen wird zu Hause von Angehörigen gepflegt. Mit Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) erhalten Pflegebedürftige ab dem 1. Januar 2024 je nach Pflegegrad 16 bis 45 Euro mehr im Monat. Nach wie vor erhalten Menschen mit Pflegegrad 1 kein Geld.

Wie viel Pflegegeld bekommt man Das Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad. Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 332 Euro, mit Pflegegrad 3 monatlich 573 Euro, mit Pflegegrad 4 monatlich 765 Euro und mit Pflegegrad 5 monatlich 947 Euro. Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Was ändert sich bei Pflegegrad 2 ab 2024

Ab dem 01.01.2024 erhöhen sich die Pflegesachleistungen für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher um 5 % . Ab Januar 2025 wird eine Erhöhung der Leistungsbeträge (ambulant, teil-/vollstationär) um 4,5 Prozent umgesetzt.Beamtinnen und Beamte haben danach Anspruch auf eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro im Monat Juni 2023 sowie auf monatliche Zahlungen in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 in Höhe von jeweils 220 Euro.Den Inflationsausgleich 2023 erhalten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zum Bund am 1. Mai 2023 bestand und bei denen an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat (§ 2 Absatz 1).

Dezember 2023 ist eine weitere Erhöhung vorgesehen: Pflegehilfskräfte: 14,15 €/Stunde. Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 15,25 €/Stunde. Pflegefachkräfte: 18,25 €/Stunde.

Was gibt es neues für pflegende Angehörige : Januar 2025 nochmals spürbar angehoben. Mit der Pflegereform gehen wir gleich mehrere Probleme auf einmal an. Zu Hause versorgte Pflegebedürftige erhalten künftig höhere Leistungen, pflegende Angehörige bekommen mehr und leichter Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Das schützt Angehörige vor Überlastung.

Was ändert sich ab Juli 2024 in der Pflege : Ab Juli 2024 wird die Mitaufnahme von pflegebedürftigen Personen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen erleichtert. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten, und der Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege ruht während dieser Zeit.

Welche Vorteile hat man als pflegender Angehöriger

Als pflegender Angehöriger haben Sie Anspruch auf verschiedene Hilfen:

  • Familienpflegezeit.
  • Pflegezeit.
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld.
  • Zinsloses, staatliches Darlehen.


Sie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.Zusätzlich zur prozentuellen Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2023 hat der Gesetzgeber für Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen eine soziale Komponente als Ausgleich für die Teuerung mitberücksichtigt: So gibt es im März 2023 für viele Pensionisten eine zusätzliche Direktzahlung von bis zu 500 Euro.

Wer bekommt Inflationsgeld 2023 : Bis zum 31. Dezember 2022 erhalten alle Arbeitnehmer*innen als erste Einmalzahlung 750 Euro netto, bis zum 31. März 2023 als zweite Einmalzahlung 1250 Euro netto und bis zum 31. März 2024 als dritte Einmalzahlung 1000 Euro netto.