Antwort Was verdient ein Angestellter Energieberater? Weitere Antworten – Wie viel verdient ein Angestellter Energieberater

Was verdient ein Angestellter Energieberater?
Tipp: Das Monatsgehalt liegt durchschnittlich bei etwa 4.600 Euro. Die mögliche Spanne beträgt zwischen 3.700 und 5.800 Euro.Durchschnittlich 49.900 € kann man für eine Arbeit als Energieberater/in in Hamburg erwarten. Die Gehaltsspanne liegt dabei erfahrungsgemäß zwischen 41.800 € und 59.500 €.Als Energieberater/in in Deutschland kannst du ein durchschnittliches Gehalt von 61399 Euro pro Jahr verdienen. Das Anfangsgehalt in diesem Job liegt bei 45706 Euro. Laut Datenerhebung von stellenanzeigen.de liegt die Gehaltsobergrenze bei 77376 Euro.

Was verdient ein Energieberater nebenberuflich : Das Einstiegsgehalt liegt oft bereits bei rund 3.000 Euro brutto im Monat. Viele Energieberater machen sich aber nach der Weiterbildung selbstständig und können so selbst über ihren Stundensatz entscheiden.

Was verdient ein Energieberater netto

Dein Nettogehalt als Energieberater/in hängt von Faktoren wie deiner Steuerklasse und Freibeträgen ab. Vereinfacht kannst du mit etwa 48 bis 65 Prozent deines Bruttogehalts rechnen, wenn du Vollzeit arbeitest. Somit verdienst du als Energieberater/in ungefähr 22.128 € – 29.965 € netto im Jahr.

Hat der Energieberater Zukunft : Wie sind die Berufsaussichten Die Nachfrage nach Energieberatern ist so groß wie noch nie. Vor allem die Nachfrage nach Beratungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von bestehenden Gebäuden steigt rasant. Deshalb ist eine Ausbildung zum Energieberater immer noch eine interessante Überlegung.

Gut zu wissen:

Maßnahme Beratungskosten
Einfache Energieberatung Kostenlos bis 30 Euro
Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan 1.500-2.500 € (EFH) 2.500-5.000 € (MFH)
Energieausweis (Verbrauch) 50-100 €
Energieausweis (Bedarf) 300-500 €


Über eine Millionen Energie-Effizienz-Beratungen in 2022

Tatsächlich planen zwei Drittel der Energieberatungsbüros weiter zu wachsen. Im Durchschnitt hat ein Energieberatungsbüro im vergangenen Jahr 89 Interessenten zu einer energetischen Sanierung informiert.

Kann jeder Energieberater werden

Das ist eine sinnvolle Maßnahme, denn Energieberater kann sich prinzipiell jeder nennen. Im Gegensatz beispielsweise zum Gebäudeenergieberater (HWK) handelt es sich beim Energieberater nämlich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung.Gut zu wissen:

Maßnahme Beratungskosten
Einfache Energieberatung Kostenlos bis 30 Euro
Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan 1.500-2.500 € (EFH) 2.500-5.000 € (MFH)
Energieausweis (Verbrauch) 50-100 €
Energieausweis (Bedarf) 300-500 €

Die Förderung besteht in einem Zuschuss zu den Beratungskosten. Der Zuschuss für eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude beträgt 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Nur: Aktuell ist Energieberatung sehr gefragt. Und das Angebot ist regional sehr unterschiedlich. Es kann also passieren, dass ihr mit Wartezeiten rechnen müsst.

Welche Qualifikation braucht ein Energieberater : einen Meistertitel in einem Handwerksberuf. einen Hochschulabschluss in einer relevanten Fachrichtung, wie Hochbau, Ingenieurwesen, Elektrotechnik, Maschinenbau oder einem anderen naturwissenschaftlichen oder technischen Fach. alternativ nachweisliche Vorkenntnisse in relevanten Themenbereichen.

Wie viel Prozent bekommt der Energieberater : Der Zuschuss für eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude beträgt 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Wie lange dauert eine Ausbildung zum Energieberater

15 Monate

Die Dauer der Ausbildung zum Energieberater beträgt im Durchschnitt 15 Monate. Als qualifizierter Energieprofi absolvieren Sie im Anschluss die Prüfung vor der HWK. Wer sich für ein alternatives Fernstudium im gleichen Themenbereich interessiert, kann jedoch mit anderen Regelstudienzeiten rechnen.

Der Energieberater muss neben einer Grundqualifikation (Ausstellungsberechtigung nach § 88 Absatz 1 und 2 GEG) über eine Zusatzqualifikation verfügen. Die erforderliche Zusatzqualifikation wird vom BAFA angenommen, wenn die Aus-/Weiterbildung länger als drei Jahre zurückliegt.