Antwort Welche Fehler sollte man bei der Grundsteuer vermeiden? Weitere Antworten – Welche Fehler darf man bei der Grundsteuer nicht machen

Welche Fehler sollte man bei der Grundsteuer vermeiden?
Diese vier Fehler sollten Sie deshalb bei der Grundsteuererklärung vermeiden:

  • Fehler: Stichtag 1. Januar 2022 für Ihre Angaben missachten.
  • Fehler: Veraltete Angaben zum Bodenrichtwert machen.
  • Fehler: Die Abgabefrist versäumen.
  • Fehler: Wohn- und Nutzflächen falsch berechnen.

Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden folgende Räume nicht besteuert: Kellerräume. Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung. Waschküchen.Sie sollten Fehler in der Erklärung aber korrigieren, indem Sie eine neue Grundsteuererklärung mit den korrekten Angaben abschicken. Vorsorglich sollten Sie trotzdem einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einlegen und auf die eigene Falschangabe sowie die Abgabe der korrigierten Erklärung hinweisen.

Wie viele Grundsteuererklärungen sind falsch : Mindestens ein Drittel der bislang abgegebenen Grundsteuererklärungen sind falsch ausgefüllt, sagt der Immobilienverband IVD, gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR).

Hat eine Garage Einfluss auf die Grundsteuer

Die Grundsteuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Wert des Grundstücks und der darauf befindlichen baulichen Anlagen. Dazu gehört neben dem Wohnhaus auch die Garage.

Werden die Angaben für die Grundsteuer überprüft : Nach der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung werden Finanzamt und Gemeinde aktiv. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und berechnet auf deren Grundlage den neuen Grundsteuerwert.

Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Abstellräume außerhalb der Wohnung Nein
Wohnräume, Küche Bad, WC Ja
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein


Nicht als Wohnfläche einzuordnen sind etwa: Zubehörräume zur Wohnnutzung: Zum Beispiel Keller, Abstellkammern außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Garage, Heizungs- oder Trockenräume. Hausflure außerhalb der Wohnung in Wohngebäuden mit mehr als einer Wohnung.

Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft

Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft Den Finanzbehörden fehlt die Zeit, um jede einzelne Grundsteuererklärung in Bezug auf ihre Richtigkeit, z.B. hinsichtlich der Angaben über die Wohnfläche, zu prüfen.Schuppen dienen laut OLG grundsätzlich als Lagerraum, Garagen hingegen schon nach allgemeiner Verkehrsanschauung zum Abstellen von Fahrzeugen.Falls das Gartenhäuschen jedoch eine überdachte Fläche von über 24 Quadratmetern aufweist – dann wird das Ganze als Wohngrundstück kategorisiert und fällt in die Kategorie der Grundsteuer B. Auch Anbauten und Schuppen, die weniger als einen Meter von der Gartenlaube entfernt stehen, müssen dabei berücksichtigt werden.

Grundsätzlich sind dazu Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen oder Bildungsstätten von der Grundsteuer befreit oder sie kann zum Teil erlassen werden. Darüber hinaus gilt: Fallen die Mieterträge für Eigentümer um die Hälfte, mindert sich hier die Grundsteuer um ein Viertel.

Ist der Flur eine Wohnfläche : In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.

Was passiert wenn man zu wenig Wohnfläche angibt : Beträgt die Flächenabweichung mehr als zehn Prozent, hat der Mieter das Recht, die Miete zu kürzen und zu viel gezahltes Geld zurückzuverlangen. Er kann sogar den Mietvertrag außerordentlich kündigen. Eine Abweichung von zehn Prozent oder weniger stellt dagegen in der Regel keinen Mangel da.

Welche Räume zählen nicht zur Grundsteuer

Heizungsräume, Kellerräume, Abstellräume, Waschkeller, Trockenräume, Vorratskeller usw. Die Flächen dieser Zubehörräume zählen weder als Wohnfläche noch als Nutzfläche, soweit sie in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen stehen.

Nebengebäude sind grundsätzlich im Grundsteuerwert des Wohngebäudes mit enthalten. Voraussetzung ist, dass sie auf dem mit dem Wohnhaus (Hauptgebäude) bebauten Grundstück stehen (A 243 Abs. 5 AEBewGrSt).Garagen bleiben bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m² außer Ansatz, wenn sie in einem räumlichen Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie rechtlich zugeordnet sind. Nur die über 50 m² hinausgehende Fläche ist als Nutzfläche in die Zeilen einzutragen.

Welche Flächen sind von der Grundsteuer befreit : 11Von der Grundsteuer befreit sind nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 GrStG auch Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie der jüdischen Kultusgemeinden.