Antwort Werden Kindererziehungszeiten automatisch erfasst? Weitere Antworten – Werden die Kindererziehungszeiten automatisch angerechnet

Werden Kindererziehungszeiten automatisch erfasst?
Grundsätzlich können die Zeiten für das Rentenkonto nur dann angerechnet werden, wenn die Kinder in Deutschland erzogen worden sind. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist, dass diese beantragt werden. Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch.Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus "Kindererziehungszeit" im Blick haben. Drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt der erziehende Elternteil Kindererziehungszeiten und für die ersten 10 Jahre nach der Geburt Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.Wie weise ich Kindererziehungszeiten nach Als Nachweis für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten reicht die Erklärung im Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf Feststellung von Kindererziehungszeiten aus. Die Geburt der Kinder müssen Sie durch eine Geburtsurkunde nachweisen.

Wann stellt man den Antrag auf Kindererziehungszeiten : Der Antrag kann bereits nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie von der Deutschen Renten- versicherung (Tel. 0800 1000 480 70). Sie können es auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder von der Homepage unseres Versorgungswerkes (www.vaesh.de) abrufen.

Wie lange rückwirkend Kindererziehungszeiten beantragen

Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind – nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet – überwiegend erzogen hat. Die Erklärung kann immer nur für die Zukunft, maximal für zwei Monate rückwirkend, abgegeben werden.

Wie viele Jahre bekommt man pro Kind zur Rente angerechnet : Für ein Kind, das später geboren ist, bekommst Du drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Demnach kann sich Deine Rente pro Kind aktuell um maximal 112,80 Euro pro Monat erhöhen.

In der Pensionsversicherung werden dabei bis zu vier Jahre (48 Monate pro Kind, 60 Monate bei Mehrlingsgeburten) als Kindererziehungszeiten angerechnet. Mit dieser Regelung werden Lücken im Versicherungsverlauf vermieden, welche durch die Geburt und die Kinderbetreuung entstehen können.

Zu einer Gutschrift von Entgeltpunkten durch Kinderberücksichtigungszeiten kommt es auch bei der zeitgleichen Erziehung von mindestens zwei Kindern unter zehn Jahren. Durch die parallele Erziehung über den Zeitraum eines Jahres kann der monatliche Rentenanspruch um über 10 Euro steigen.

Wie viele Jahre werden pro Kind auf die Rente angerechnet

Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt. Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind. Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.Als Kindererziehungszeiten gelten die ersten drei Lebensjahre des Kindes. In dieser Zeit übernimmt der Bund die Zahlung der Rentenbeiträge. Kinderberücksichtigungszeiten dauern von der Geburt bis zum Ende des 10. Lebensjahres des Kindes.Kindererziehungszeiten in der Pensionsversicherung

In der Pensionsversicherung werden dabei bis zu vier Jahre (48 Monate pro Kind, 60 Monate bei Mehrlingsgeburten) als Kindererziehungszeiten angerechnet.