Antwort Wie sichert man sich Namensrechte? Weitere Antworten – Wie kann man sich Namensrechte sichern
Sie sollten Ihren gewünschten Namen beim zuständigen Markenamt als Wortmarke schützen lassen. Auf diese Weise erhalten Sie ein ausschließliches Recht am Kennzeichen. Nur Sie können daraufhin entscheiden, wer in welchem Umfang Ihren Namen nutzen darf und in diesem Rahmen Lizenzen erteilen.Ja, ein Firmenname lässt sich schützen. Dies erfolgt durch die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dabei wird geprüft, ob der Name bereits von einer anderen Firma genutzt wird oder ob er zu allgemein ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Marke eingetragen und somit geschützt werden.Um das zu vermeiden, kannst du deine Marke national schützen lassen, indem du sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmeldest. Internationale Markeneinträge sind beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) möglich.
Was kostet es sich einen Namen schützen zu lassen : Die Anmeldegrundgebühr für bis zu drei Klassen beträgt 300 Euro bei Anmeldung in Papierform und 290 Euro für die Web- oder elektronische Anmeldung. Für jede weitere Klasse fallen Klassengebühren von 100 Euro an.
Was kostet es eine Marke weltweit schützen zu lassen
Gut zu wissen
Land | Basispreis | Anzahl Klassen |
---|---|---|
Internationale Registrierung einer Marke (WIPO IR-Marke, Madrid Abkommen) | 1.100,00 EUR | 1 |
Markenanmeldung Afghanistan | 1.250,00 EUR | 1 |
Markenanmeldung Ägypten | 900,00 EUR | 1 |
Markenanmeldung Albanien | 960,00 EUR | 1 |
Wie viel kostet eine internationale Markenanmeldung : Gebühren der WIPO bei einer Markenanmeldung
Die Höhe der einzelnen Gebühren hängt von der Konstellation der beteiligten Länder und von der Basismarke ab; das DPMA berechnet derzeit beispielsweise 180,00 EUR.
Bei der Eheschließung in Deutschland kann direkt bei der standesamtlichen Trauung ein Ehename bestimmt werden. Der Ehename ist dann in der Heiratsurkunde aufgeführt. Bestimmen sie keinen gemeinsamen Ehenamen, behält jeder Ehegatte seinen bisherigen Familiennamen.
Es gibt nur wenige Einschränkungen zu beachten:
- Der Vorname darf nicht gegen das Kindeswohl verstoßen, nicht anstößig oder lächerlich wirken.
- Der Vorname muss als Name erkennbar sein.
- Der Vorname darf kein Ortsname oder Familienname sein.
- Sie dürfen nicht mehr als fünf Vornamen vergeben.
Können Namen geschützt werden
Namen und Logos können je nach Gestaltung als Wortmarken, Bildmarken oder Wort-/Bildmarken geschützt werden.Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer angemeldeten Marke in das Register des DPMA. Daneben kann Markenschutz auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit entstehen.Zu den Kosten vor dem Patentamt kommen Patentanwaltsgebühren zwischen ca. 3.000 – 6.000 EUR für eine Patentanmeldung in Deutschland.
Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.
Wie schütze ich meine Marke international : So lassen Sie internationale Marken registrieren
Wenn Sie noch keine deutsche Basismarke besitzen, kommen Sie hier zur Online-Anmeldung beim DPMA. "Gazette des marques internationales". Die Marke ist nun in jedem der benannten Länder als Schutzgesuch hinterlegt.
Wie schütze ich eine Marke weltweit : Für die internationale Markenanmeldung benötigen Sie zunächst eine deutsche oder europäische Marke. Dann können Sie über das DPMA oder das EUIPO eine IR-Marke für den weltweiten Markenschutz anmelden. Zuständig für deren Eintragung ist das internationale Markenamt (WIPO).
Kann man sich selbst einen Nachnamen aussuchen
Gründe für Namensänderungen
Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.
Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie bei dem Standesamt, welches für die Entgegennahme der Erklärung, Einwilligung und/oder Zustimmung zur Namensführung zuständig ist.Im geltenden Recht kann nur ein Ehegatte einen Doppelnamen führen; Kinder können keine Doppelnamen aus den Namen beider Eltern erhalten. Namensketten ( z.B. Arnheim-Bauer-Lüdenscheid) sind auch künftig ausgeschlossen: Ehe- oder Geburtsdoppelname dürfen aus maximal zwei Namen neu gebildet werden.
Kann man sich einen eigenen Nachnamen geben : Gründe für Namensänderungen
Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.