Antwort Wie viel CO2-Steuer muss ich zahlen? Weitere Antworten – Wie berechnet man die CO2-Steuer

Wie viel CO2-Steuer muss ich zahlen?
Die CO₂-Abgabe wird die Preise für Erdgas und Heizöl jährlich verteuern. Im Jahr 2023 liegt die Abgabe bei 30 Euro pro Tonne CO₂, was einen Mehrpreis von etwa 9,55 Cent pro Liter Heizöl oder etwa 0,6 Cent für Erdgas bedeutet.Wie hoch ist die CO2-Abgabe Die CO2-Abgabe wurde zum 1.1.2021 mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne eingeführt. Bis zum Jahr steigt die Abgabe auf 55 Euro pro Tonne.Neben Heizöl, Flüssiggas und Erdgas erfolgt auch eine Aufteilung der CO2-Kosten für Fernwärme. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen Vermieterinnen und Vermieter 95 Prozent und Mieterinnen und Mieter 5 Prozent der CO2-Steuer. In den weiteren Stufen nimmt der Anteil für Vermieter ab.

Wo sehe ich den CO2 Ausstoß meines Hauses : Den Jahresverbrauch können Sie auf Ihrer Nebenkostenabrechnung oder auf der Jahresabrechnung Ihres Energieversorgungsunternehmens finden.

Wer stellt die CO2-Abgabe in Rechnung

Bei einem Mehrfamilienhaus mit einer Zentralheizung stellen i.d.R. Vermieter:innen ihren Mieter:innen eine Heizkostenabrechnung aus. Wird mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt, muss die Vermietungsseite ihren CO2-Kostenanteil in der Abrechnung ausweisen und abziehen.

Wie wird die CO2-Abgabe für den Vermieter berechnet : Kostenaufteilung und Berechnungsformel

CO2-Ausstoß des Gebäudes von mehr als 52 kg pro Jahr: Vermieter müssen 95 % der Kosten tragen. 32 bis < 37 kg Ausstoß pro Jahr: 50/50 Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter. Ausstoß von weniger als 12 kg pro Jahr: Mieter zahlen alle Kosten (mind. Effizienzhaus EH55)

Bei einem Mehrfamilienhaus mit einer Zentralheizung stellen i.d.R. Vermieter:innen ihren Mieter:innen eine Heizkostenabrechnung aus. Wird mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt, muss die Vermietungsseite ihren CO2-Kostenanteil in der Abrechnung ausweisen und abziehen.

Ist der CO2-Ausstoß sehr gering (weniger als 12 kg/m² CO2 im Jahr) tragen die Mieter weiterhin die Kosten zu 100 %. Bei einem sehr hohen CO2-Ausstoß (ab 52 kg/m² CO2 im Jahr) trägt der Vermieter 95 % der CO2-Kosten.

Wie werden die CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser ermittelt

Bestimmung der Kohlendioxidkosten: Der ermittelte jährliche Kohlendioxidausstoß in kg pro m² wird dem im Abrechnungsjahr geltenden Kohlendioxidpreis in Euro pro Tonne (für 2023 gilt ein Peis von 30 Euro) multipliziert und anschließend durch 1.000 geteilt.Kostenaufteilung und Berechnungsformel

CO2-Ausstoß des Gebäudes von mehr als 52 kg pro Jahr: Vermieter müssen 95 % der Kosten tragen. 32 bis < 37 kg Ausstoß pro Jahr: 50/50 Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter. Ausstoß von weniger als 12 kg pro Jahr: Mieter zahlen alle Kosten (mind. Effizienzhaus EH55)