Antwort Wie viele rentenpunkte verliere ich durch Elternzeit? Weitere Antworten – Wie viele rentenpunkte bekommt man in Elternzeit

Wie viele rentenpunkte verliere ich durch Elternzeit?
Für die Zeit, in der Sie Ihr Kind erziehen, werden Sie so gestellt, als hätten Sie Beiträge nach Maßgabe des durchschnittlichen Verdienstes aller Versicherten in der Rentenversicherung gezahlt. Pro Kind bekommen Sie drei Rentenpunkte angerechnet.Ein Jahr Kindererziehung bringt fast einen Entgeltpunkt

Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit 37,60 Euro Rente pro Monat.Sie können sich 36 Kalendermonate Kindererziehungszeiten für die spätere Rente anrechnen lassen, wenn Sie mit Ihrem Kind in Deutschland leben. Sie werden in dieser Zeit so gestellt, als hätten Sie Beiträge wie ein Durchschnittsverdiener gezahlt.

Wie viel rentenpunkte gibt es für Kindererziehungszeiten : So viel Rente bringt die Kindererziehung

Für jedes Kind erhalten Mutter oder Vater Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es rund 2,5 Punkte. Das sind in den alten Bundesländern rund 90 Euro und in den neuen rund 89 Euro. Für ab 1992 geborene Kinder sind es rund 3 Punkte.

Wird während der Elternzeit in die Rentenkasse eingezahlt

Für die Elternzeit bekommen Sie auch keinen zusätzlichen Rentenanspruch in Ihrem Versorgungswerk. Stattdessen haben Sie für diese Zeit einen Anspruch auf Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie viel Jahre bekommt man pro Kind bei der Rente angerechnet : Zwei Beispiele zur Berechnung der Kindererziehungszeit

Erläuterung: Für jedes Kind werden 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Da Lara während der Erziehungszeit von Alexander geboren wurde, wird der Zeitraum der Überschneidung an die Kindererziehungszeit von Lara angefügt – in diesem Fall 14 Monate.

Väter und Mütter können die Kindererziehungszeiten als Beitrags- und Wartezeiten auf die spätere gesetzliche Altersrente anrechnen lassen. Die Person, welche das Kind hauptsächlich erzieht, gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch als pflichtversichert.

Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, beträgt die Anrechnung bis zu 3 Jahre, also 36 Monate pro Kind. Wird die Kindererziehungszeit für alle 3 Jahre voll angerechnet, erhöht sich die monatliche Rente derzeit um rund 110 Euro.

Woher weiß ich ob Kindererziehungszeiten angerechnet wurden

Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus "Kindererziehungszeit" im Blick haben. Drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt der erziehende Elternteil Kindererziehungszeiten und für die ersten 10 Jahre nach der Geburt Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.Die Elternzeit ist bei einer Beurlaubung keine ruhegehaltfähige Dienstzeit, bei einer Teilzeitbeschäftigung ist sie nur im Umfang der Beschäftigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu berücksichtigen.Zu einer Gutschrift von Entgeltpunkten durch Kinderberücksichtigungszeiten kommt es auch bei der zeitgleichen Erziehung von mindestens zwei Kindern unter zehn Jahren. Durch die parallele Erziehung über den Zeitraum eines Jahres kann der monatliche Rentenanspruch um über 10 Euro steigen.

Für ein Kind, das später geboren ist, bekommst Du drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Demnach kann sich Deine Rente pro Kind aktuell um maximal 112,80 Euro pro Monat erhöhen.

Wie viel Jahre werden pro Kind für die Rente angerechnet : Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, beträgt die Anrechnung bis zu 3 Jahre, also 36 Monate pro Kind. Wird die Kindererziehungszeit für alle 3 Jahre voll angerechnet, erhöht sich die monatliche Rente derzeit um rund 110 Euro.

Wie viele Jahre werden pro Kind auf die Rente angerechnet : Ist es vor 1992 geboren, bekommst Du pro Kind zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Für ein Kind, das später geboren ist, bekommst Du drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Demnach kann sich Deine Rente pro Kind aktuell um maximal 112,80 Euro pro Monat erhöhen.