Antwort Wie zählen Azubis als Mitarbeiter? Weitere Antworten – Ist Azubi ein Beschäftigter

Wie zählen Azubis als Mitarbeiter?
Auszubildende sind zunächst einmal Arbeitnehmer wie alle anderen auch. Allerdings gibt es einige Besonderheiten. So sind Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden, sogar dann sozialversicherungspflichtig, wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten.Die Berechnung erfolgt nach der Zahl der Mitarbeiter nach Köpfen im Jahresdurchschnitt zum jeweils Monatsletzten. Doch Achtung, in dieser Berechnung sind auch Leiharbeiter, Präsenz- und Zivildiener und karenzierte Arbeitnehmer zu berücksichtigen.Auszubildende werden nicht mitgezählt. Arbeitnehmer, die in Teilzeit beschäftigt sind, werden bei nicht mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche mit dem Faktor 0,5 berücksichtigt, bei nicht mehr als 30 Arbeitsstunden pro Woche mit 0,75.

Bin ich als Azubi ein Angestellter : Als Azubi giltst du als Arbeitnehmer und bist je nach Höhe deiner Ausbildungsvergütung auch steuerpflichtig. Neben Lohnsteuer kommt dann unter Umständen auch Kirchensteuer auf dich zu.

Welche Mitarbeiter zählen als Beschäftigte

Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die in dem Betrieb beschäftigt sind. Dabei ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Ausgenommen und daher nicht mitzuzählen sind die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

Ist eine Ausbildung ein Beschäftigungsverhältnis : Das Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. Die arbeitsrechtlichen Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze sind anzuwenden, soweit sich aus dem Wesen und Zweck des Berufsausbildungsverhältnisses und dem Gesetz nichts anderes ergibt. Der Ausbildungsvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden.

Als Arbeitnehmer werden alle im Unternehmen tätigen Mitarbeiter umfasst, einschließlich wegen Mutterschaftsurlaub abwesende Mitarbeiterinnen, Heimarbeiter, unselbständige Handelsvertreter oder kurzfristig beschäftigte Aushilfen. Teilzeitbeschäftigte sind voll zu erfassen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Beschäftigten alle Personen, die in einem Betrieb, einer Dienststelle oder Ähnlichem arbeiten bzw. eben beschäftigt sind.

Ist ein Azubi eine volle Arbeitskraft

Das bedeutet, dass die Aufgaben, die der Auszubildende ausüben soll, im Rahmen seiner Fähigkeiten liegt. Wird der Auszubildende dagegen als vollwertige Arbeitskraft eingesetzt, sieht man sich schnell auf einer Gratwanderung, die unter bestimmten Umständen sogar strafrechtlich geahndet werden kann.Ein Auszubildender, der vom Arbeitgeber wie ein ungelernter Arbeitnehmer eingesetzt wird, hat auch Anspruch auf die übliche Vergütung eines ungelernten Arbeitnehmers. Das hat das Arbeitsgericht Bonn jetzt in erster Instanz entschieden.Praktikanten als Arbeitnehmer

Praktikanten gelten im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG) als Arbeitnehmer und haben daher Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro je Zeitstunde (§ 1 u. 2 MiLoG).

Arbeitnehmer sind alle Mitarbeiter eines Arbeitgebers, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses (bzw. Arbeitsvertrags) tätig werden. Dazu zählen Angestellte und Arbeiter genauso wie Aushilfskräfte oder 400-€-Jobber. Gleichgültig ist, ob es sich um ein Teilzeit- oder ein Vollzeitarbeitsverhältnis handelt.

Warum ist das Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis : Unter einem Ausbildungsverhältnis versteht das Arbeitsrecht die theoretische und praktische Vorbereitung auf einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Dabei steht im Gegensatz zum Arbeitsverhältnis die Vermittlung des Wissens, das für den jeweiligen Beruf erforderlich ist, im Vordergrund.

Was ist der Unterschied zwischen Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis : Es unterscheidet sich vom normalen Arbeitsverhältnis als Austausch von Arbeitsleistung gegen Geld dadurch, dass es der Vermittlung der für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem geordneten Ausbildungsgang dient.

Wer zählt nicht als Arbeitnehmer

Damit sind Beamte, Soldaten oder Richter keine Arbeitnehmer. Denn arbeiten nicht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages. Echte Freie Mitarbeiter fallen deshalb ebenso heraus, da sie nicht weisungsgebunden arbeiten, sondern in der Erbringung ihrer Leistung eben frei sind, § 611 BGB.

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Beschäftigten alle Personen, die in einem Betrieb, einer Dienststelle oder Ähnlichem arbeiten bzw. eben beschäftigt sind.Mythos 5: Azubis arbeiten für einen Hungerlohn

Während der Ausbildung erhalten Lehrlinge eine Vergütung, die sogenannte Ausbildungsvergütung. Diese fällt in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich hoch aus: von 325 Euro monatlich im ersten Lehrjahr in Brandenburg bis 600 Euro in Baden-Württemberg.

Sind Azubis vollwertige Mitarbeiter : Es gibt zwei Sorten von ausgenutzten Azubis: Die einen werden vom ersten Tag an als vollwertige Arbeitskraft eingespannt, zum Beispiel im Einzelhandel, im Hotelgewerbe oder in Redaktionen. Die anderen sind den ganzen Tag mit Dingen beschäftigt, die wenig mit ihrer Ausbildung zu tun haben.