Antwort Wird die Zeit der Kindererziehung auf die Rente angerechnet? Weitere Antworten – Wie viele Jahre bekommt man pro Kind bei der Rente angerechnet
Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt. Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind. Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus "Kindererziehungszeit" im Blick haben. Drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt der erziehende Elternteil Kindererziehungszeiten und für die ersten 10 Jahre nach der Geburt Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.Zu einer Gutschrift von Entgeltpunkten durch Kinderberücksichtigungszeiten kommt es auch bei der zeitgleichen Erziehung von mindestens zwei Kindern unter zehn Jahren. Durch die parallele Erziehung über den Zeitraum eines Jahres kann der monatliche Rentenanspruch um über 10 Euro steigen.
Wie viel Rente bekommt man für 2 Kinder : Für alle Kinder, die später geboren wurden, gibt es 3 Punkte. Dies erhöht die Rente monatlich aktuell um 85 Euro (West) bzw. 84 Euro (Ost) beim ersten Kind, das vor 1992 geboren wurde. Beim zweiten Kind wären es dann 167 Euro (Ost) und 171 Euro (West), beim dritten Kind 251 Euro (Ost) und 256 Euro (West).
Wie lange rückwirkend Kindererziehungszeiten beantragen
Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind – nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet – überwiegend erzogen hat. Die Erklärung kann immer nur für die Zukunft, maximal für zwei Monate rückwirkend, abgegeben werden.
Wann werden Kindererziehungszeiten nicht anerkannt : Nicht angerechnet werden können Kindererziehungszeiten bei Personen, die während der Erziehungszeit Rentenanwart- schaften in einem anderen Versorgungssystem erworben haben, wenn die Kindererziehung bereits dort gleichwertig wie in der gesetzlichen Rentenversicherung begünstigt wird.
Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, werden bis zu 36 Monate als Kindererziehungszeiten anerkannt. Das entspricht drei Entgeltpunkten (Rentenpunkten). Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, bekommen Mütter oder Väter bis zu 2,5 Entgeltpunkte pro Kind auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
Den Antrag hierfür können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze bei der Deutschen Ren- tenversicherung stellen. Mit den Kindererziehungszeiten erwerben Sie Rentenan – sprüche in Form von Entgeltpunkten.
Wie viel rentenpunkte gibt es für Kindererziehungszeiten
So viel Rente bringt die Kindererziehung
Für jedes Kind erhalten Mutter oder Vater Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es rund 2,5 Punkte. Das sind in den alten Bundesländern rund 90 Euro und in den neuen rund 89 Euro. Für ab 1992 geborene Kinder sind es rund 3 Punkte.Als Mütterrente wird die Verbesserung der Anerkennung der Kindererziehungszeiten bezeichnet. Bis zum 30.6.2014 konnte für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Zum 1.7.2014 wurde dann ein weiteres Jahr angerechnet.Der Elternteil, welcher das Kind in dem Monat überwiegend erzieht, bekommt die Zeit angerechnet. Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll sie der Vater erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung hierfür.
So viel Rente bringt die Kindererziehung
Für jedes Kind erhalten Mutter oder Vater Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es rund 2,5 Punkte. Das sind in den alten Bundesländern rund 90 Euro und in den neuen rund 89 Euro. Für ab 1992 geborene Kinder sind es rund 3 Punkte.
Wie lange werden Kindererziehungszeiten berücksichtigt : Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 30 Monaten.
Wann werden Kindererziehungszeiten nicht angerechnet : Nicht angerechnet werden können Kindererziehungszeiten bei Personen, die während der Erziehungszeit Rentenanwart- schaften in einem anderen Versorgungssystem erworben haben, wenn die Kindererziehung bereits dort gleichwertig wie in der gesetzlichen Rentenversicherung begünstigt wird.