Antwort Wo kann ich meinen Namen ändern? Weitere Antworten – Wie viel kostet es den Namen zu ändern

Wo kann ich meinen Namen ändern?
Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen. Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen. Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.Gründe für Namensänderungen

Nach den Grundsätzen des deutschen Namensrechts steht der Name einer Person grundsätzlich nicht zur freien Verfügung des Namensträgers. Deshalb darf ein Familienname oder Vorname nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.Nach der Änderung müssen Sie Ihre Dokumente anpassen oder neu beantragen. Für die Änderung im Personalausweis können bis zu 37 Euro fällig werden, der Reisepass kostet bis zu 114 Euro.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Namensänderung : Gründe für die Änderung des Familiennamens können sein:

  • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben.
  • Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehend behindern.

Was brauche ich um meinen Namen zu ändern

erforderliche Unterlagen

  1. Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  2. Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
  3. bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz.

Wann darf man seinen Namen ändern : Konkret heißt es im Gesetz, dass der Familienname nur geändert werden darf, wenn „ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt„. Was ein solch wichtiger Grund sein kann, obliegt dann oft den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Standesamt.

Konkret heißt es im Gesetz, dass der Familienname nur geändert werden darf, wenn „ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt„. Was ein solch wichtiger Grund sein kann, obliegt dann oft den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Standesamt.

Um Ihren Namen im Zusammenhang mit einer Ehe zu ändern, müssen Sie eine Namenserklärung abgeben. Die Namenserklärung muss öffentlich beglaubigt werden und wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam. Zuständig ist: Das Standesamt, bei dem Ihre Ehe geschlossen wurde.

Unter welchen Umständen darf man seinen Nachnamen ändern

Konkret heißt es im Gesetz, dass der Familienname nur geändert werden darf, wenn „ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt„. Was ein solch wichtiger Grund sein kann, obliegt dann oft den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Standesamt.Eine Namensänderung kann aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden: Die Änderung des Familiennamens würde die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen. Der beantragte Vor- oder Familienname ist lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich.Die Namensänderung wird mit Eintragung in das Geburtenregister beim Standesamt des Geburtsortes wirksam. Von diesem Standesamt erhalten Sie die Bescheinigung über die Namensänderung beziehungsweise eine neue Geburtsurkunde des Kindes mit dem geänderten Familiennamen.

Die Bearbeitungszeit für die Registrierung der Namensänderung in Deutschland beträgt im Regelfall mehrere Wochen bis ca. sechs Monate; in Ausnahmefällen, insbesondere bei Namenswahl nach aus- ländischem Recht, auch länger.

Welche Dokumente muss man bei Namensänderung ändern lassen : Namensänderung bei Dokumenten

  1. Meldebestätigung.
  2. Reisepass.
  3. Personalausweis.
  4. Zulassungsschein für Kfz.
  5. Arbeitgeber.
  6. Sozialversicherung.
  7. Finanzamt.
  8. Sonstige Versicherungen.

Was brauche ich alles für eine Namensänderung : Sie benötigen für den Antrag auf Namensänderung neben dem Formular folgende Unterlagen:

  • aktueller und gültiger Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)
  • Geburtsurkunde des Antragstellers (etwa bei Antrag auf Rückkehr zum Geburtsnamen)
  • Eheurkunde (auch bei neuer Ehe der Kindesmutter)
  • Scheidungsurkunde.

Wie lange braucht eine Namensänderung

Die Dauer des Verfahrens ist unterschiedlich, je nach Bundesland kann mit ca. sechs Monaten gerechnet werden. Für eine Namensänderung – egal ob Vor- oder Nachname – muss ein wichtiger Grund bestehen, der die Namensänderung rechtfertigt (vgl. § 3 Namensänderungsgesetz).

Wer seinen Namen ändern möchte, braucht dafür neben dem Antrag auf Namensänderung (zum Download auf der Website der jeweiligen Behörde oder erhältlich auf Anfrage), eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Ausweises sowie einen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts).Namensänderung bei Dokumenten

  • Meldebestätigung.
  • Reisepass.
  • Personalausweis.
  • Zulassungsschein für Kfz.
  • Arbeitgeber.
  • Sozialversicherung.
  • Finanzamt.
  • Sonstige Versicherungen.