Antwort Wo kann man Einsicht in die Stasi Akten nehmen? Weitere Antworten – Kann man Stasi-Akten von den Eltern einsehen
Jede Person hat das Recht, den Antrag auf Einsicht in die eigenen Stasi-Akten zu stellen. Angehörige von Verstorbenen haben ebenso das Recht, allerdings gelten hier eingeschränkte Voraussetzungen. Als nahe Angehörige zählen Ehepartner bzw. Ehepartnerinnen, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Geschwister.Hauptinhalt. In unzähligen Akten dokumentierten Mitarbeitende der Staatssicherheit minutiös das Leben von DDR-Bürgerinnen und Bürgern. Seit 1992 haben Betroffene die Möglichkeit, ihre Stasi-Akten auf Antrag einzusehen. Doch längst nicht alle haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht.Wer wissen möchte, ob der Staatssicherheitsdienst Informationen zur eigenen Person gesammelt hat, muss einen schriftlichen Antrag stellen. Ein entsprechendes Antragsformular gibt es auf der Internetseite des Bundesarchivs. Der Antrag geht dann per Post an die Zentrale oder an die zuständige Außenstelle.
Kann man heute noch seine Stasi-Akte einsehen : Antrag auf Akteneinsicht
Jeder hat das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das Ministerium für Staatssicherheit über die eigene Person angelegt hat. Unter streng festgelegten Kriterien sind auch Auskünfte über Angehörige möglich.
Kann ich von meinem verstorbenen Vater die Stasi Akte einsehen
Als nahe Angehörige oder naher Angehöriger können Sie Akteneinsicht erhalten, soweit Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, das in Zusammenhang mit dem Aufarbeitungszweck des Stasi-Unterlagen-Gesetzes steht.
Kann man Stasi Akten von Verstorbenen einsehen : Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich. Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden von der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) erschlossen und verwaltet.
Jedermann hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die seine Person betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen.
Und das war so gemeint, dass die Stasi-Unterlagen dann ins Bundesarchiv kommen und erst mal für mindestens 30 Jahre nicht zugänglich sind.
Wie lange dauert es bis zur Akteneinsicht
Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren Ein Ermittlungsverfahren dauert in der Regel in Deutschland ca. 8 Monaten. Akteneinsicht wird in der Regel der Verteidigung nach 12 Wochen ab Verteidigungsanzeige gewährt.geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht in die mich betreffende Akte zum Aktenzeichen [einfügen]. Ich bitte um Einsichtnahme vor Ort. Alternativ: Ich bitte um Übersendung der Akte an die Polizeidienststelle [Anschrift] zur Einsichtnahme vor Ort.Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich. Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden von der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) erschlossen und verwaltet.
Erben – und unter gewissen Voraussetzungen den nächsten Angehörigen – stehen gemäß § 630 g Abs. 3 BGB nach dem Tod einer Patientin oder eines Patienten die gleichen Einsichtsrechte zu wie der Person selbst zu Lebzeiten, es sei denn, dem steht der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille der oder des Verstorbenen entgegen.
Was passiert heute mit Stasi-Akten : Millionen Stasi-Akten sind offiziell ins Bundesarchiv überführt worden. Dass sie überhaupt zugänglich sind, ist DDR-Bürgerrechtlern zu verdanken. Sie besetzten während der Wende 1989 Lager und sicherten die Überreste.
Welche Dokumente müssen 20 Jahre aufbewahrt werden : Geschäftsunterlagen, die zur Berechnung der Eigennutzung von unbeweglichen Gegenständen (Immobilien) benötigt werden, müssen 20 Jahre aufbewahrt werden. Für arbeitsrechtliche Unterlagen gilt gemäß Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1) eine fünfjährige Aufbewahrungspflicht.
Kann man als Privatperson Akteneinsicht beantragen
Auch eine Privatperson kann also – sofern sie Beschuldigter oder Geschädigter in einem Straf- oder Bußgeldverfahren ist – Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Dafür reicht ein formloser Brief an die zuständige Stelle, in der Regel das Gericht, die Staatsanwaltschaft bzw. die Bußgeldbehörde.
Wird die Akte elektronisch geführt und erfolgt ihre Übermittlung elektronisch, wird eine Pauschale nicht erhoben. “ Demzufolge kostet es generell 12 Euro, Akteneinsicht zu beantragen, wenn die Dokumente versendet werden müssen. Der elektronische Weg ist kostenlos.Auch eine Privatperson kann also – sofern sie Beschuldigter oder Geschädigter in einem Straf- oder Bußgeldverfahren ist – Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Dafür reicht ein formloser Brief an die zuständige Stelle, in der Regel das Gericht, die Staatsanwaltschaft bzw. die Bußgeldbehörde.
Haben Angehörige ein Recht auf Auskunft : Es handelt sich dabei um ein höchstpersönliches Recht des Patienten. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Familienangehörigen. Auskünfte an die Familie sind also nur zulässig, wenn von einer mutmaßlichen Einwilligung auszugehen ist oder der Patient ausdrücklich zugestimmt hat.