Antwort Wo liegt die Einkommensgrenze für Prozesskostenhilfe? Weitere Antworten – Wie hoch ist der Freibetrag bei Prozesskostenhilfe

Wo liegt die Einkommensgrenze für Prozesskostenhilfe?
(Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024 – PKHB 2024) vom 22.12.2023, BGBl. 2023 I Nr. 403

Bundesweite Freibeträge
Partei, Ehegatte oder Lebenspartner:in 619 €
Freibetrag für unterhaltsberechtigte Erwachsene 496 €
Freibetrag für unterhaltsberechtigte Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 518 €

Das Schonvermögen bei der Prozesskostenhilfe liegt bei 10.000 Euro (Stand 05/2023). Nicht gewertet werden außerdem unter anderem ein angemessenes Kraftfahrzeug, gefördertes Altersvorsorgevermögen sowie ein angemessener Hausrat (vgl. § 90 SGB XII).Als Faustformel kann man sich merken: Wer nicht mehr als ca. 1000 € netto pro Monat zur Verfügung hat oder wer ALG II (Hartz IV) bezieht, kann in der Regel davon ausgehen, dass Prozesskostenhilfe bewilligt wird.

Unter welchen Voraussetzungen bekommt man Prozesskostenhilfe : Grundsätzlich steht laut § 114 ZPO jeder am Prozess beteiligten Person ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu. Demnach kann sowohl der Kläger als auch der Beklagte Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für einen sogenannten Nebenintervenienten oder für sonstige Prozessbeteiligte.

Was ist einzusetzendes Einkommen

Beim einzusetzenden Einkommen handelt sich jedoch nicht um das Bruttoeinkommen, vielmehr aber um den Betrag, der sich nach Abzug der zu leistenden Verbindlichkeiten vom Bruttoeinkommen und Anrechnung der Freibeträge ergibt.

Was wird bei Prozesskostenhilfe nicht angerechnet : Die Prozesskostenhilfe hat jedoch keinen Einfluss auf die Kosten, die gegebenenfalls dem Gegner zu erstatten sind, vor allem die Kosten des gegnerischen Anwalts. Wer den Prozess verliert, muss daher, auch wenn ihm Prozesskostenhilfe bewilligt war, in der Regel die Kosten des Gegners bezahlen.

Beim einzusetzenden Einkommen handelt sich jedoch nicht um das Bruttoeinkommen, vielmehr aber um den Betrag, der sich nach Abzug der zu leistenden Verbindlichkeiten vom Bruttoeinkommen und Anrechnung der Freibeträge ergibt.

Die monatliche Rate für die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung beträgt dann 300 Euro zuzüglich des Teils des Einkommens, der 600 Euro übersteigt. Liegt das anrechenbare Einkommen also beispielsweise bei 730 Euro, werden 130 Euro zu den 300 Euro hinzugerechnet.

Wann greift Prozesskostenhilfe nicht

Die Prozesskostenhilfe wird nur dann gewährt, wenn es tatsächlich zu einer Verhandlung vor Gericht kommt. Benötigen Betroffene lediglich einen Rat in rechtlichen Dingen, greift diese nicht. Stattdessen besteht dann die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen.Wurden Sie angeklagt, erhalten Sie automatisch einen Rechtsanwalt und Prozesskostenhilfe (vorausgesetzt, es liegt eine Bedürftigkeit vor). Wenn Sie innerhalb von 4 Jahren wieder mehr Geld zur Verfügung haben, kann es sein, dass das Amtsgericht die Prozesskosten ganz oder teilweise zurückfordert.Die Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine Rechtsberatung. Die anfallenden außergerichtlichen Kosten für die Rechtsanwältin / den Rechtsanwalt werden übernommen, 15 Euro sind als Eigenleistung zu zahlen. Einfache Auskünfte kann auch das Gericht erteilen.

Anrechenbares Einkommen. Grundsätzlich werden alle regelmäßigen oder einmaligen Einnahmen in Geld angerechnet, z.B.: Einnahmen aus einer Beschäftigung, z.B. Arbeitseinkommen und Gewinne bei Selbständigkeit. Unterhalt.

Wie lange wird man bei Prozesskostenhilfe überprüft : Wurde Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, kann Ihre finanzielle Situation bis zu 4 Jahre nach Beendigung des Verfahrens regelmäßig überprüft werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums findet keine PKH-Überprüfung mehr statt.

Wann muss ich keine Prozesskostenhilfe zurückzahlen : Muss ich Prozesskostenhilfe zurückzahlen Ja. Sie erhalten Prozesskostenhilfe in der Regel als Darlehen und müssen sie in monatlichen Raten über höchstens 48 Monate, also vier Jahre, zurückzahlen. Ausnahme: Liegt die monatliche Rate unter 10 Euro, wird von einer Rückzahlung abgesehen.

Was wird bei der Prozesskostenhilfe angerechnet

Bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe wird das Bruttoeinkommen zugrunde gelegt. Von diesem Betrag werden Steuern, Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten, Wohnkosten und Freibeträge abgezogen.

Die Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine Rechtsberatung. Die anfallenden außergerichtlichen Kosten für die Rechtsanwältin / den Rechtsanwalt werden übernommen, 15 Euro sind als Eigenleistung zu zahlen. Einfache Auskünfte kann auch das Gericht erteilen.Der Beratungsschein ist ein Schriftstück des Amtsgerichtes. Mit diesem erhalten berechtigte Personen nahezu kostenlos Beratung von einem Rechtsanwalt oder einer sonstigen Beratungsperson. Berechtigt sind bedürftige Personen mit geringem oder keinem Einkommen und Vermögen. Die Beratungshilfe muss erforderlich sein.

Was passiert wenn man kein Geld für Anwalt hat : Die Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine Rechtsberatung. Die anfallenden außergerichtlichen Kosten für die Rechtsanwältin / den Rechtsanwalt werden übernommen, 15 Euro sind als Eigenleistung zu zahlen. Einfache Auskünfte kann auch das Gericht erteilen.