Antwort Wo schicke ich die Kündigung? Weitere Antworten – Wo schickt man die Kündigung hin

Wo schicke ich die Kündigung?
Die Kündigung können Sie bei Ihrem Vorgesetzten, in der Personalabteilung oder am Empfang einreichen, wenn dieser zur Annahme von Post berechtigt ist. Am sichersten ist es, wenn Sie die Kündigung persönlich abgeben und sich den Erhalt bestätigen lassen.Um sicherzugehen, dass deine Kündigung auch wirklich ankommt, ist es am besten, das Formular entweder persönlich beim Vorgesetzten, als Einschreiben oder in der Personalabteilung abzugeben. An wen du das Schreiben genau adressieren solltest Richte dich nach dem Arbeitgeber – so wie er im Vertrag steht.Allgemein gelte, der Empfänger der Kündigung sei immer der Arbeitgeber, so wie er im Arbeitsvertrag angegeben wird. »Sicherheitshalber kann er das Schreiben aber sowohl an den Chef als auch an die oder den Leiter der Personalabteilung adressieren«, sagt sie.

Wohin schicke ich das Kündigungsschreiben : In einer Betreffzeile steht das Wort „Kündigung“, zudem Ihre Personalnummer, vielleicht auch das Datum, an dem der Arbeitsvertrag enden soll. Der richtige Adressat ist angegeben: Richten Sie das Kündigungsschreiben direkt an Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung. Das Schreiben ist korrekt unterzeichnet.

Kann ich meine Kündigung per Post schicken

Werden Kündigungen beispielsweise mündlich oder am Telefon ausgesprochen, sind diese nicht wirksam. Ebenso sind Kündigung per Fax, E-Mail oder per Messenger-Dienste wie WhatsApp unwirksam. Eine wirksame Kündigung muss entweder persönlich übergeben werden oder per Brief zugehen.

Wie Kündigung persönlich übergeben : Wird eine Kündigung persönlich überreicht, genügt die Aushändigung und Übergabe des Schriftstücks. Unter Abwesenden ist die Kündigung zugegangen, wenn sie so „in den Machtbereich des Empfängers“ gelangt, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen vom Inhalt der Kündigung Kenntnis nehmen kann.

5. Fristenberechnung

Art der Kündigungsfrist Ausspruch der Kündigung letztmöglicher Zugang der Kündigung
4 Wochen zum Monatsende in Monaten mit 31 Tagen am 03. des Monats
in Monaten mit 30 Tagen am 02. des Monats
im Februar mit 28 Tagen am 31. Januar
im Februar mit 29 Tagen (Schaltjahr) am 01. Februar


– Persönliche Übergabe: Die Kündigung kann persönlich an den Empfänger übergeben werden. Dabei sollte der Empfang schriftlich bestätigt werden. – Boten- oder Zustelldienst: Ein Bote oder Zustelldienst kann die Kündigung gegen Empfangsbestätigung zustellen. – Fax: Die Kündigung kann per Fax übermittelt werden.

Wie muss eine Kündigung per Post zugestellt werden

Postzugang: Kündigung per Post gilt als zugestellt

1 S. 1 BGB) Im Normalfall gilt die Kündigung im Briefkasten ab dem Werktag, an dem sie beim Empfänger eingeht, als zugestellt. An einem Sonntag muss allerdings niemand mit Briefpost rechnen.Im Gegensatz zu einem Vertrag handelt es sich bei einer Kündigung um ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet, dass die Wirksamkeit nicht von der Zustimmung eines anderen abhängt. Eine Ablehnung ist also nicht möglich.Grundsätzlich müssen Sie im Kündigungsschreiben kein Kündigungsdatum angeben. Es ist ausreichend, dass Sie „fristgerecht“ kündigen. Denn eine Kündigung ist einerseits davon abhängig, was vertraglich vereinbart wurde und andererseits von dem Datum, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht.

Enthält Dein Arbeitsvertrag keine eigene Regelung zu den Kündigungsfristen oder verweist er auf das Gesetz, gilt die gesetzliche Frist aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage.

Sollte ich eine Kündigung per Einschreiben schicken : Es empfiehlt sich für eine Kündigung, ein Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf zu verwenden. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender einen Beleg, auf dem der Empfänger den Erhalt der Sendung quittieren muss. Dadurch wird der Zugang der Kündigung nachgewiesen.

Wann gilt die Kündigung als angenommen : Eine Kündigung ist rechtlich erst dann wirksam, wenn sie dem Empfänger (Beschäftigten) auch tatsächlich zugeht. Kommt es in einem Kündigungsprozess zum Streit über den Zugang einer Kündigung obliegt dem Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast des (fristgerechten) Ausspruchs und Zugangs einer Kündigung.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Kündigung zu bestätigen

Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass der Arbeitnehmer nicht nur die Kündigung erhalten hat, um die konkret gestritten wird (Kopie), sondern auch, dass der Arbeitnehmer eine original unterschriebene Kündigung erhalten hat. Denn nur eine im Original unterschriebene schriftliche Kündigung ist wirksam.

Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie die andere Partei erhalten hat bzw. wenn sie in deren Machtbereich gelangt ist und sie davon hätte Kenntnis nehmen können. Wichtig ist daher, dass die Kündigung spätestens am letzten Tag des Monats beim Empfänger eingetroffen ist.Im Normalfall gilt die Kündigung im Briefkasten ab dem Werktag, an dem sie beim Empfänger eingeht, als zugestellt. An einem Sonntag muss allerdings niemand mit Briefpost rechnen.