Antwort Wird Elternzeit auf Dienstjahre angerechnet? Weitere Antworten – Wird die Elternzeit auf die Berufsjahre angerechnet
Die Elternzeit wird nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet (§ 17 Abs. 3 TVöD). Während der Elternzeit wird keine Berufserfahrung erworben. Leistet der Beschäftigte während der Elternzeit Teilzeitarbeit in derselben Tätigkeit, wird die Dauer der Teilzeitarbeit in vollem Umfang auf die Stufenlaufzeit angerechnet.Eine Elternzeit wird hingegen nicht als ununterbrochene Tätigkeit angesehen. Sie wird für eine Dauer […]